Zürcher Stadtrat gegen Oben-ohne-Regelung Schon heute dürften in den Badis alle das Oberteil weglassen

paja, sda

5.7.2023 - 14:14

Geht es nach dem Zürcher Stadtrat, braucht es keine neuen Regeln für Frauen.
Geht es nach dem Zürcher Stadtrat, braucht es keine neuen Regeln für Frauen.
KEYSTONE/ENNIO LEANZA/Symbolbild

Der Zürcher Stadtrat sieht keinen Handlungsbedarf bezüglich Oben-ohne-Regel in den städtischen Schwimmbädern. Das Schwimmen mit nacktem Oberkörper sei ohnehin allen Gästen erlaubt, antwortet er auf eine Anfrage aus dem Parlament.

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  • Für den Zürcher Stadtrat gibt es keinen Grund, an der bestehenden Oben-ohne-Regelung in städtischen Freibändern etwas zu ändern.
  • Die aktuelle Praxis habe sich bewährt, so die Stadtratantwort auf eine entsprechende Anfrage.
  • Die Anfrage stammt von vier Gemeinderätinnen von GLP, Grünen, Mitte und SP.
  • Darin merkten sie an, dass sich in Sommerbädern eine verglichen mit Hallenbädern «liberalere Praxis» etabliert habe.

Diese Praxis habe sich bewährt und keinen Anlass zu Beanstandungen gegeben, heisst es in der Stadtratsantwort vom Mittwoch auf eine Anfrage von vier Gemeinderätinnen von GLP, Grünen, Mitte und SP.

Diese gaben in ihrem Vorstoss zu bedenken, dass sich in den Sommerbädern eine «liberalere Praxis» durchgesetzt habe als in den Hallenbädern. «Oben-ohne» zu schwimmen oder zu sünnelen sei dort erlaubt. Auch Tangas und Microbikinis würden nicht beanstandet.

«Alle sollen frei entscheiden dürfen»

In den Hallenbädern werde hingegen eine «sportlichere Atmosphäre» angestrebt, hiess es in der Anfrage. Konkret: Badehose für alle sowie bedeckte Brüste bei Frauen. Diese Ungleichbehandlung von Mann und Frau könnte laut den Parlamentarierinnen rechtlich heikel sein.

Sie forderten stattdessen eine genderneutrale Regelung. «Alle sollen frei entscheiden dürfen, was sie von Badehose über Badekleid bis Burkini tragen möchten.»

Auch im Hallenbad erlaubt

Der Stadtrat schreibt aber, dass gar kein Unterschied zwischen Sommer- und Hallenbädern gelte. Die Regelung werde zudem ohnehin schon geschlechterunabhängig angewendet.

In der Badeordnung ist also weiterhin festgehalten, dass das Verhalten und die Badebekleidung das sittliche Empfinden nicht verletzen darf und das Baden ausschliesslich mit «ordentlicher Badebekleidung gestattet» ist. Ergänzende Bestimmungen zur Badebekleidung gebe es keine, antwortete der Stadtrat.

paja, sda