1,4 Millionen mehr verrechnetHunderte Zürcher Senioren gelten jetzt plötzlich als Pflegefälle
Sven Ziegler
28.11.2025
Die Zürcher Pflegereform trifft Senioren hart.
Frank Molter/dpa
In den städtischen Alterszentren sorgt ein unscheinbarer Brief für massiven Ärger: Rund 400 Bewohnerinnen und Bewohner gelten neu als pflegebedürftig – ohne gesundheitliche Veränderung, allein wegen eines Systemwechsels.
Was für die Betroffenen wie ein Routinebrief aussah, hat weitreichende Folgen: 21 städtische Gesundheitszentren informierten ihre Bewohnenden im Sommer über den Wechsel auf das neue nationale Einstufungssystem RAI. Doch die Umstellung hat eine brisante Nebenwirkung. Die tiefste Stufe – «nicht pflegebedürftig» – existiert im neuen System nicht mehr.
Damit gelten 392 bisher selbstständige Bewohnerinnen und Bewohner automatisch als pflegebedürftig. Medizinisch änderte sich für sie nichts – nur die Einstufung, wie der «K-Tipp» diese Woche schreibt
Die Folge: Bis zu 1,4 Millionen Franken kann die Stadt den Krankenkassen künftig zusätzlich verrechnen. Mehrkosten für die Heime entstehen nicht. Nur die Finanzströme verschieben sich: weniger Belastung für das Stadtbudget, mehr Rechnungen für die Kassen – und ab 2027 auch höhere Eigenbeiträge für die Betroffenen: 7.60 Franken pro Tag.
Mehrere Versicherer haben laut dem «K-Tipp» bereits Widerstand angekündigt. Sie sehen in der Umstellung einen reinen Abrechnungseffekt, der dem Zweck des neuen Systems widerspreche.
Gesundheitssystem im Kanton Zürich wird reformiert
Das Gesundheitsdepartement verweist auf das bald landesweit gültige System RAI. Die Neueinstufung sei zwingend vorgeschrieben, alternative Lösungen gebe es nicht. Zudem habe man bei allen Fällen eine individuelle Bedarfserfassung durchgeführt.
Dass der Systemwechsel «keine finanziellen Auswirkungen» haben solle, wie die nationale Branchenorganisation Artiset betont, ficht die Stadt nicht an. Sie sieht die Anpassung als korrekte Umsetzung – auch wenn die Belastung nun grösstenteils bei den Krankenkassen landet.
Die Neueinstufungen fallen in einen Moment, in dem der Kanton Zürich sein System insgesamt umbaut. Schon im April wurde bekannt, dass ältere Menschen beim Umzug in ein auswärtiges Pflegeheim neuerdings den Wohnsitz wechseln müssen – selbst dann, wenn der Partner weiterhin in der alten Gemeinde lebt. Mehrere Zürcher Gemeinden kritisierten damals die «bürokratische, realitätsfremde» Regel, die Ehepaare administrativ auseinanderreisst und die Kostenverteilung zwischen Gemeinden durcheinanderbringt.
Die Spannung zwischen steigenden Pflegekosten und der Belastung der Kassen ist indes ebenfalls nicht neu. Diesen Sommer wurde bekannt, dass die Löhne der Krankenkasser-Spitzenleute trotz Prämienanstiegen Jahr für Jahr weiter wachsen. Gleichzeitig zeigen Auswertungen des Bundes, dass über eine Million Versicherte aus Bequemlichkeit oder Unsicherheit keinen Kassenwechsel vornehmen – und dadurch unnötig hohe Prämien zahlen.