Winterthurer Moschee Zweiter Prozesstag gegen An'Nur-Gänger beginnt mit Plädoyers

falu, sda

7.9.2021 - 05:39

Medien vor dem Eingang der An'Nur-Moschee in Winterthur, nach der Polizei-Razzia am Mittwoch, 2. November 2016. 
Medien vor dem Eingang der An'Nur-Moschee in Winterthur, nach der Polizei-Razzia am Mittwoch, 2. November 2016. 
Bild: Keystone/Walter Bieri

Neun Besucher der ehemaligen An'Nur-Moschee in Winterthur stehen seit Montag vor dem Zürcher Obergericht. Sie sollen zwei angebliche «Verräter» festgehalten und drangsaliert haben. Am zweiten Tag im Prozess halten die Staatsanwältin und die Anwälte ihre Plädoyers.

Keystone-SDA, falu, sda

Am heutigen zweiten Tag im Prozess gegen die neun Besucher der ehemaligen An'Nur-Moschee in Winterthur halten die Staatsanwältin und die Anwälte ihre Plädoyers. Die Beschuldigten müssen sich vor dem Zürcher Obergericht unter anderem wegen Freiheitsberaubung verantworten, weil sie im November 2016 zwei angebliche «Verräter» festgehalten und drangsaliert haben sollen.

Für einen zum Tatzeitpunkt noch minderjährigen Beschuldigten gilt das Jugendstrafverfahren, er muss darum nicht vor Gericht erscheinen. Einige der anderen Beschuldigten liessen sich nach der Befragung am Montag ebenfalls von der weiteren Teilnahme dispensieren. Sie müssen erst wieder zur Urteilseröffnung erscheinen, verzichten dafür auf ihr Schlusswort.

Den zehn Männern wird vorgeworfen, am Abend des 22. November 2016 zwei andere Moscheebesucher festgehalten, bedroht und teilweise geschlagen zu haben.

Am ersten Prozesstag am Montag wiesen die Beschuldigten die Vorwürfe zurück und bezeichneten sie als Lüge. Die vergangenen Jahre seien ein «Frust» gewesen, sagte einer. Ein anderer sprach davon, dass sie Vogelfreie gewesen seien. Das ganze Verfahren sei ungerecht.



Vorinstanz verhängte bedingte Strafen

Im Oktober 2018 hatte das Bezirksgericht sieben der beteiligten Männer im Alter zwischen 17 und 24 Jahren wegen Freiheitsberaubung, Nötigung und Drohung zu bedingten Freiheitsstrafen zwischen 6 und 18 Monaten verurteilt. Zwei der Männer – ein Mazedonier und ein Afghane – sollen zudem für sieben Jahre des Landes verwiesen werden.

Der Imam, der später zum Gerangel in der Winterthurer Moschee stiess, wurde nicht mit einer Freiheitsstrafe, sondern mit einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen bestraft. Der Vereinspräsident der Moschee wurde vollumfänglich freigesprochen, ein weiterer junger Mann mangels Beweisen ebenfalls.

Das Zürcher Obergericht hat für das Berufungsverfahren fünf Tage eingeplant. Die Urteile sollen im Oktober verkündet werden.