Sicherung der ArmeebeständeZugang zum Zivildienst soll erschwert werden
SDA
11.9.2019 - 05:05
Der Ständerat entscheidet heute Mittwoch über Verschärfungen beim Zivildienst. Der Bundesrat will den Zugang erheblich erschweren, weil er um die Armeebestände fürchtet.
Im Ständerat hat das Massnahmenpaket gute Chancen, obwohl eine linke Minderheit beantragt, nicht drauf einzutreten. Die vorberatende Kommission nahm die Vorlage mit 10 zu 2 Stimmen an. Sie befürwortet sieben von acht Massnahmen.
Der Zivildienst sei ursprünglich als Alternative für Militärdienstverweigerer aus Gewissensgründen geschaffen worden, argumentiert die Kommission. Heute werde er auch «zur Optimierung des Lebenslaufes» oder «aus Gründen der persönlichen Bequemlichkeit» gewählt. Entsprechend hätten die Zivildienstgesuche zugenommen. Das gefährde aber das Gleichgewicht zwischen Zivil- und Militärdienst.
Eine Massnahme hat die Kommission abgelehnt: Sie will die Möglichkeit von Zivildiensteinsätzen im Ausland nicht abschaffen. Es gehe nur um sehr wenige Einsätze, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner der Massnahme. Die Hilfswerke hatten die geplante Abschaffung von Auslandeinsätzen kritisiert.
Die anderen Massnahmen fanden Zustimmung. Sie zielen vor allem darauf ab, die Hürden für den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst zu erhöhen. Das soll verhindern, dass Ausgebildete der Armee abhanden kommen. Von den 6205 Zivildienst-Zulassungen im Jahr 2018 handelte es sich bei 2264 um Personen mit bestandener Rekrutenschule und bei 350 um Unteroffiziere und Offiziere.
Längere Dienstzeit
Der Bundesrat will nun je nach Zeitpunkt des Wechsels die Dienstzeit verlängern. Wer zum Zivildienst zugelassen wird, soll mindestens 150 Zivildiensttage leisten müssen. Heute müssen Zivis anderthalb Mal so viele Diensttage leisten wie Armeeangehörige. Bereits geleistete Militärdiensttage werden jedoch angerechnet. Die Mindestzahl würde die Dienstzeit für jene verlängern, die ab dem ersten Wiederholungskurs wechseln.
Für den Wechsel aus der Armee in den Zivildienst will der Bundesrat zudem eine Wartefrist von zwölf Monaten einführen. Während dieser Frist müssten die Betroffenen weiterhin Militärdienst leisten. Die Massnahme ist umstritten: Die Kommission sprach sich mit Stichentscheid von Präsident Josef Dittli (FDP/UR) dafür aus.
Schiesspflicht erfüllen
Gar nicht mehr zugelassen werden sollen Personen, die in der Armee keine Restdiensttage übrig haben. Damit will der Bundesrat verhindern, dass sich Armeeangehörige ohne restliche Diensttage durch den Wechsel in den Zivildienst der Schiesspflicht entziehen. Wer zu einem Assistenz- oder Aktivdienst aufgeboten wird – was auch ohne Restdiensttage möglich ist -, soll aber im Falle eines Gewissenskonflikts das Recht auf zivilen Ersatzdienst behalten.
Weiter soll der erste Einsatz bereits im Jahr nach der Zulassung zum Zivildienst vollständig geleistet werden müssen. Danach besteht eine jährliche Einsatzpflicht. Personen, die zum Zeitpunkt der Zulassung die RS noch nicht bestanden haben, müssen ihren Zivildiensteinsatz von 180 Tagen spätestens im Kalenderjahr nach der rechtskräftigen Zulassung abschliessen. Heute haben sie dafür bis zum Ende des dritten Kalenderjahres nach der Zulassung Zeit.
Keine berufliche Weiterbildung
Nicht mehr erlaubt sein sollen schliesslich Einsätze, die ein begonnenes oder abgeschlossenes Medizinstudium erfordern. Mediziner sollen also nicht mehr als Mediziner Zivildienst leisten dürfen. Damit will der Bundesrat verhindern, dass sich jemand im Zivildienst in seinem Beruf weiterbildet.
Der Bundesrat erhofft sich von diesen Massnahmen einen substanziellen Rückgang der Zivildienstgesuche. Die Umsetzung ist ab Mai 2020 vorgesehen – sofern das Parlament zustimmt und kein Referendum ergriffen wird.
Die Gegnerinnen und Gegner des Massnahmenpakets sind der Ansicht, die Verschärfungen seien unverhältnismässig und unnötig. Das Ziel könne so nicht erreicht werden. Vielmehr sei zu befürchten, dass mehr Personen den «blauen Weg» wählten, sich also medizinisch begründet aus dem Militärdienst entlassen liessen.
Das gestiegene Interesse am Zivildienst hat mit der Abschaffung der «Gewissensprüfung» im Jahr 2009 zu tun. Seither gilt der Umstand, dass Zivildienstleistende bereit sind, einen anderthalb Mal längeren Dienst zu leisten, als Tatbeweis für einen Gewissenskonflikt. Als Folge stieg die Zahl der Zulassungen an – auf bis zu 6785 im Jahr 2017.
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Für die Integration von Transmenschen in die Armee: der scheidende Armeechef Philippe Rebord. (Archiv)
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