Hausbesetzung Zürcher Stadtpolizei räumt Juch-Areal – Besetzer bereits ausgezogen

SDA/twei

23.5.2020 - 10:19

Die Zürcher Stadtpolizei hat am Samstagmorgen das besetzte Juch-Areal in Altstetten geräumt. Verhaftungen gab es keine, da die Besetzer das Areal bereits verlassen hatten.

Grosseinsatz für die Zürcher Stadtpolizei: Beamte sind am Samstagmorgen um 8 Uhr mit einem Grossaufgebot zu den ehemaligen Asyl-Baracken in Altstetten ausgerückt. Mit Lautsprecherdurchsagen forderte sie die Besetzerinnen und Besetzer dazu auf, ihre Aktion abzubrechen und zu gehen. Zu diesem Zeitpunkt war das Gelände jedoch schon leer, die Besetzer ausgezogen. Verhaftungen oder Ausschreitungen gab es deshalb nicht.



Wie es bei der Stadtpolizei auf Anfrage hiess, sorgten Bauarbeiter anschliessend dafür, dass die Baracken unbewohnbar werden, etwa indem sie Fenster und Türen demontierten. Eine private Sicherheitsfirma wird das Gelände nun bis auf Weiteres bewachen.

Polizei verhinderte Solidaritäts-Party

Bereits am Freitag bezog die Stadtpolizei Stellung um das Areal, weil die Besetzer zu einer Solidaritäts-Party aufgerufen hatten. Solche Versammlungen sind wegen des Coronavirus aktuell verboten. Die Polizei wies deshalb mehrere Personen weg.

Das Areal soll, sobald die Baracken abgebrochen sind, als Bauplatz dienen, während nebenan das neue Eishockeystadion gebaut wird. Der Stadtrat hat es der HRS Real Estate AG vermietet.

Die Polizei räumt das besetzte Juch-Areal.
Die Polizei räumt das besetzte Juch-Areal.
Bild: Keystone

Grüne, AL und SP kritisierten, dass die «bewährte Zürcher Praxis» im Umgang mit Besetzungen in Frage gestellt wurde, wenn dieses Areal in den nächsten Monaten nur als Abstell- und Wendeplatz für Fahrzeuge genutzt werde. Eine «Räumung auf Vorrat» sei nicht angebracht.

Eigentlich hätten die Besetzer schon am 24. April ausziehen sollen. Das Sicherheitsdepartement verlängerte aber überraschenderweise die Frist bis ans Auffahrts-Wochenende. Die Verlängerung begründete es damit, dass sich mehr Personen auf dem Areal aufhielten als angenommen und ein fristgerechter Auszug wegen der Corona-Verhaltensregeln nicht sichergestellt werden könne.

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