Pfusch im Spital Visp Zwei Ärztinnen im Wallis wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

SDA

27.11.2025 - 14:31

Im Spital von Visp kam es 2020 zu einem folgenschweren Fehler.
Im Spital von Visp kam es 2020 zu einem folgenschweren Fehler.
Commons/Daniel Reust

Zwei Ärztinnen sind im Wallis vom Bezirksgericht Visp wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Sie sind mitschuldig, dass 2020 ein 48-jähriger Walliser Apotheker gestorben ist.

Keystone-SDA

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  • Zwei Ärztinnen aus dem Wallis sind heute vor dem Bezirksgericht Visp der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden worden.
  • Es geht um den Tod eines 48-jährigen Apothekers im Jahr 2020, bei dem eine Aortendissektion nicht erkannt wurde.
  • Die Medizinerinnen haben bedingten Geldstrafen und Bussen bekommen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Das Bezirksgericht Visp eröffnete heute das Urteil gegen die beiden Ärztinnen. Gemäss dem Verdikt, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, wurden die beiden Ärztinnen wegen fahrlässiger Tötung verurteilt. Eine der beiden zusätzlich wegen eines Urkundendelikts, wie es im Urteil heisst.

Wie der «Blick» heute schreibt, geht es um den Fall des im Wallis prominenten 48-jährigen Apothekers Alain Guntern aus Brig-Glis, dessen lebensbedrohliche Aortendissektion 2020 nicht erkannt wurde. Im Spital von Visp soll es im Zusammenhang mit dieser Herz- und Gefässerkrankung zu schweren Versäumnissen gekommen sein, was zum Tod des Apothekers führte.

Laut dem Urteil des Bezirksgerichts Visp wurde eine der Ärztinnen wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 200 Franken verurteilt.

Witwe erhält 14'000 Franken Entschädigung

Der Vollzug der Geldstrafe soll unter Auflage einer Probezeit von zwei Jahren aufgeschoben werden. Zusätzlich zur bedingten Geldstrafe erhält die Ärztin eine Busse von 2000 Franken.

Die zweite Ärztin wurde wegen fahrlässiger Tötung sowie Unterdrückung von Urkunden schuldig gesprochen. Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen zu je 550 Franken verurteilt. Sie muss zudem eine Busse von 9900 Franken bezahlen.

Die Witwe des Apothekers erhält von den beiden Ärztinnen eine Parteienentschädigung von gesamthaft 14'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Parteien können es innert zehn Tagen an die nächste Instanz weiterziehen.


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