Urteil vom Bezirksgericht Bülach Zwei Schweizer zocken Falschparker ab

Carsten Dörges

13.3.2025

Eine Parkbusse klemmt hinter einem Scheibenwischer. (Symbolbild)
Eine Parkbusse klemmt hinter einem Scheibenwischer. (Symbolbild)
Bild: sda

14 Monate bedingte Freiheitsstrafe wegen gewerbsmässiger Erpressung und mehrfacher Amtsanmassung: Für zwei Geschäftsführer einer Parkplatzkontrollfirma gab es ein klares Urteil vom Bezirksgericht Bülach.

Carsten Dörges

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  • Zwei Geschäftsführer einer Parkplatzkontrollfirma wurden zu 14 Monaten bedingte Freiheitsstrafe  verurteilt.
  • Das Bezirksgericht Bülach sprach die Beschuldigten wegen gewerbsmässiger Erpressung und mehrfacher Amtsanmassung schuldig.
  • Die Firma aus Bülach verschickte überhöhte Rechnungen, die Bussen der Polizei ähnelten.

«Wir haben hier ein faules Geschäftsmodell, das man nicht schönreden kann», erklärte der Richter im Bezirksgericht Bülach und stellte weiter fest: «Im sensiblen Bereich der Verkehrskontrolle ist kein Platz für privates Raubrittertum.»

Für zwei Geschäftsführer einer Parkplatzkontrollfirma bedeutet dieses Urteil jeweils 14 Monate bedingte Freiheitsstrafe wegen gewerbsmässiger Erpressung und mehrfacher Amtsanmassung. Ausserdem müssen die Männer ihr zu viel einkassiertes Geld von knapp 13‘000 Franken an den Staat zurückzahlen.

Umsatz von ungefähr 36‘000 Franken

Die Firma war 2022 in der Zürichsee-Region für die Kontrolle von mehreren Parkplätzen zuständig, wie die «Zürichsee-Zeitung» schreibt. Zwischen Februar und Mai wurden rund 700 Rechnungen mit einer Zahlungsaufforderung über 70 bis 90 Franken verschickt. Die Rechnungen sahen dabei wie offizielle Polizeibussen aus, was die Beschuldigten abstritten. Für das Gericht war damit jedoch der Vorwurf der Amtsanmassung erfüllt.

Rund 360 Betroffene haben dann die überhöhte Forderung bezahlt, was den Angeklagten einen Umsatz von ungefähr 36‘000 Franken einbrachte. Für den Staatsanwalt geht aus anderen Fällen vor Bundesgericht und Obergericht jedoch ganz klar hervor, dass 60 Franken als Obergrenze anzusehen sind. Die Parksünder hätten zu viel bezahlt, «sicher nicht freiwillig, sondern unter Druck», erklärte der Richter.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Doch jetzt stehen auch noch die Schadenersatzforderungen der Privatkläger als Nächstes an.