Vaterschaftsurlaub Zwei Wochen Vaterschaftsurlaub

SDA

15.8.2019 - 16:55

Väter sollen nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen können. Die Nationalratskommission unterstützt eine entsprechende Gesetzesänderung. (Archivbild)
Väter sollen nach der Geburt eines Kindes zwei Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub nehmen können. Die Nationalratskommission unterstützt eine entsprechende Gesetzesänderung. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/GAETAN BALLY

Die Bildungskommission des Nationalrats (WBK) lehnt die Initiative für einen vierwöchigen Vaterschaftsurlaub ab. Zugestimmt hat sie aber dem indirekten Gegenvorschlag, der zwei Wochen Vaterschaftsurlaub verlangt.

Väter sollen innerhalb von sechs Monaten ab Geburt des Kindes zwei Wochen bezahlten Urlaub nehmen können. Der Urlaub würde wie der Mutterschaftsurlaub über das Erwerbsersatzgesetz finanziert. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf rund 224 Millionen Franken.

Der Ständerat hatte dieser Gesetzesänderung in der Sommersession zugestimmt. Nach Angaben der Parlamentsdienste vom Donnerstag folgte ihm die Nationalratskommission mit 15 zu 10 Stimmen. Eine Minderheit möchte nicht auf die Vorlage eintreten.

Mit 16 zu 9 Stimmen durchgefallen ist das Konzept eines Elternurlaubs. Mehrere Minderheiten wollen ein solches jedoch dem Nationalrat vorlegen. Verlangt werden je 14 Wochen für die Mutter und den anderen Elternteil, ein Elternurlaub von 38 Wochen oder ein Elternurlaub von 52 Wochen.

Die Initiative «Für einen vernünftigen Vaterschaftsurlaub – zum Nutzen der ganzen Familie», welche vier Wochen Vaterschaftsurlaub fordert, lehnte die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung ab. Die Kosten eines vierwöchigen Vaterschaftsurlaubs werden auf rund 420 Millionen Franken pro Jahr geschätzt.

In einem Mitbericht von Anfang Juli hatte sich auch die nationalrätliche Finanzkommission für den indirekten Gegenentwurf ausgesprochen. Ihrer Meinung nach handelt es sich um einen sinnvollen Kompromiss, der auch aus finanzieller Sicht vertretbar ist. Die Kosten seien im Vergleich zum Nutzen gering.

Initiative und Gegenvorschlag werden in der Herbstsession vom Nationalrat beraten.

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