Raumplanungsgesetz falsch interpretiert Chalet-Besitzer müssen ihre Häuser abreissen – trotz Bewilligung

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2.3.2025 - 11:37

Wegen einer Missinterpretation des Raumplanungsgesetzes sehen sich Chalet-Besitzer gezwungen, ihre Häuser abzureissen. (Symbolbild)
Wegen einer Missinterpretation des Raumplanungsgesetzes sehen sich Chalet-Besitzer gezwungen, ihre Häuser abzureissen. (Symbolbild)
KEYSTONE

In den Alpenregionen müssen einige Hausbesitzer ihre Chalets abreissen, da sie ausserhalb der Bauzonen errichtet wurden, obwohl sie Genehmigungen von ihren Gemeinden hatten.

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Im Wallis und Tessin müssen Chalet-Besitzer ihre Gebäude abreissen, weil sie ausserhalb der Bauzone liegen – obwohl sie einst von der Gemeinde eine Genehmigung erhalten hatten.
  • Eigentümer stehen vor finanziellen Schwierigkeiten, da sie teils Hunderttausende Franken für Abriss- und Verfahrenskosten zahlen müssen.
  • Das überarbeitete Raumplanungsgesetz (RPG2), das 2025 in Kraft tritt, soll mehr Klarheit für betroffene Immobilien schaffen.

Ein Chalet in den Bergen ist für Viele der perfekte Ausgleich zum Leben im Unterland. Doch im Kanton Wallis und Tessin wird das nun zum Albtraum für viele Besitzer*innen. Sie müssen die Chalets abreissen, obwohl sie ursprünglich eine Bewilligung von der Gemeinde erhalten haben. Das Bundesgesetz über die Raumplanung wird von den Kantonen oft anders interpretiert, als es vorgesehen wäre. Das berichtet das SRF.

Ein prominenter Fall ist der von Urs Trachsel aus Zürich, der vor zwei Jahrzehnten ein altes Bauernhaus und angrenzende Gebäude im Val Colla, oberhalb von Lugano, erwarb.

Trotz notariell beglaubigter Urkunden und einer Hypothek von 700'000 Franken, die in die Renovierung floss, änderte sich die Situation, als die kleine Gemeinde Certara mit Lugano fusionierte. Die neuen Behörden stellten fest, dass Trachsels Eigentum ausserhalb der Bauzone lag, und forderten den Abriss.

Jetzt muss Trachsel 280'000 Franken bezahlen

«Ich habe die notariellen Urkunden, ich konnte den Grundbuchauszug einsehen. Alles war top seriös. Ich konnte nicht ahnen, dass etwas nicht stimmte», sagt Trachsel gegenüber dem Radio RTS. «Man sagte mir, ich hätte wissen müssen, dass die Zustimmung des Kantons erforderlich war. Die Dokumente in meinem Besitz wurden nicht einmal berücksichtigt – mit der Begründung, dass sie keine rechtliche Grundlage hätten.»

Trachsel, der nur von seiner AHV-Rente lebt, sieht sich nun mit einem Zahlungsbefehl von 280'000 Franken konfrontiert, den er nicht begleichen kann. Die kantonalen Behörden wiesen seine Einwände zurück, da die Zustimmung des Kantons erforderlich gewesen wäre.

Ein weiterer Fall betrifft Bernard Dubosson aus Morgins, der vor 30 Jahren ein Chalet am Waldrand baute, ebenfalls mit Genehmigung seiner Gemeinde. Auch er steht vor dem Abriss seines Chalets, kämpft jedoch weiter und hat Klage eingereicht, um seine Gemeinde zur Verantwortung zu ziehen. Sein Verfahren ist noch anhängig. «Ich habe nichts falsch gemacht. Wenn ich die Genehmigungen der Gemeinde nicht gehabt hätte, würde mein Chalet nicht existieren», sagt er. 

«Die Verfahren dauern sehr lange»

Diese Fälle zeigen die schwerwiegenden Konsequenzen, die aus unterschiedlichen Interpretationen der Raumplanungsgesetze resultieren können. Sara Martinez-Bravo, Präsidentin der kantonalen Baukommission im Wallis, betont: «Diese Fälle bleiben selten. Wenn es zu einer solchen Situation kommt, dann weil die Fälle schwerwiegend sind. Die Verfahren dauern sehr lang. Jeder Fall ist besonders und wird auf bestmögliche Weise gelöst, unter Anwendung des geltenden Rechts.»

Hoffnung auf mehr Klarheit bringt das neue Raumplanungsgesetz (RPG2), das in diesem Jahr in Kraft treten soll. Es wird erwartet, dass es die Zukunft der vielen Maiensässe, die ausserhalb der Bauzonen liegen, regeln wird.

Der Redaktor hat diesen Artikel mithilfe von KI geschrieben.


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