Gerichtsfall16-Jährige stirbt an Drogenparty in Lachen
sda
15.12.2022 - 11:29
Eine 16-Jährige ist im Sommer 2020 nach dem Konsum von Drogen an einer Party in Ausserschwyz gestorben. Fünf Personen müssen sich nun am heutigen Donnerstag vor dem Schwyzer Strafgericht verantworten.
sda
15.12.2022, 11:29
15.12.2022, 11:55
SDA
Es war der Morphin-Konsum, der der 16-Jährigen zum Verhängnis werden sollte. Die junge Frau hatte bereits Alkohol und Xanax konsumiert, bevor sie einen Schluck aus einer Pet-Flasche des Hauptbeschuldigten trank. Darin war eine morphinhaltige Wasserlösung. Die 16-Jährige verstarb in der Nacht auf den 2. August an einer Atemlähmung. In ihrem Körper hatte sie eine Konzentration an Morphin, die tödlich war.
Der Hauptbeschuldigte ist ein heute 25-jähriger Mann, der unter anderem das Morphin-Gemisch an die Party mitgebracht hatte. Mindestens 15 Personen im Alter zwischen 15 und 44 Jahren waren am Fest, das am 1. August 2020 in einem Wohnhaus in Lachen stattfand. Dabei wurden gemäss Anklage reichlich Drogen, Medikamente und Alkohol konsumiert.
Die Anklage wirft dem Hauptbeschuldigten vor, dass er nicht verhindert habe, dass die junge Frau sein Morphin-Gemisch konsumierte. Und dass er keine ärztliche Hilfe organisiert habe, nachdem er die schlechte Verfassung der 16-Jährigen festgestellt habe.
Keinen Rettungsdienst angefordert
Bei der Befragung am Schwyzer Strafgericht sagte der 25-jährige Mann aus der March, dass er das Morphin-Gemisch für seinen eigenen Konsum mitgenommen habe. Die 16-Jährige habe die Droge konsumiert, obwohl er ihr das nicht erlaubt habe. Als es ihr immer schlechter gegangen sei, habe man sich an der Party schon überlegt, ob man Hilfe anfordern solle.
Man sei unterschiedlicher Meinung gewesen, sagte der Beschuldigte. Aus heutiger Sicht sei es falsch gewesen, keinen Rettungsdienst zu holen. Niemand habe damit gerechnet, dass die 16-Jährige sterben könne.
Gemäss Anklage hat sich der 25-Jährige schuldig gemacht der vorsätzlichen Tötung durch Unterlassen, eventuell fahrlässiger Tötung durch Unterlassen, Aussetzung und eventuell Unterlassung der Nothilfe.
Massnahme statt 9,5 Jahre Gefängnis
Vor Gericht forderte die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von 9,5 Jahren, wobei der Vollzug ausgesetzt werden soll zu Gunsten einer Massnahme für junge Erwachsene in einer psychiatrischen Klinik. Der Hauptbeschuldigte befindet sich bereits dort, wo er gerade eine Winzerlehre macht.
Für die anderen vier Beschuldigten forderte der Ankläger Freiheitsstrafen von 12 bis 36 Monaten, wobei diese teilweise bedingt ausgesprochen werden sollen. Die Vorwürfe gegen die vier Personen im Alter zwischen 21 und 46 Jahren lauten Aussetzung und Unterlassung der Nothilfe.
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