Kein Interessenskonflikt Trump-Anklägerin darf Verfahren in Georgia weiterführen

dpa

15.3.2024 - 15:46

ARCHIV – Fani Willis, Bezirksstaatsanwältin in Fulton County, spricht während einer Pressekonferenz. Foto: John Bazemore/AP/dpa
ARCHIV – Fani Willis, Bezirksstaatsanwältin in Fulton County, spricht während einer Pressekonferenz. Foto: John Bazemore/AP/dpa
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In Georgia wird Ex-Präsident Trump versuchte Wahlfälschung vorgeworfen, doch die Schlagzeilen dominierte zuletzt die zuständige Staatsanwältin. Sie wird vorerst nicht von dem Fall abgezogen.

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  • Die leitende Staatsanwältin von Georgia Fani Willis darf gegen Trump weiter ermitteln.
  • Der zuständige Richter erachtet die Belege der Gegenseite als ungenügend, um Fani Willis einen Interessen-Konflikt nachzuweisen. 
  • Der Beginn des Prozesses gegen Ex-Präsident wegen Wahlbetrugs ist weiterhin offen.

Die leitende Staatsanwältin im Wahlbetrugsverfahren gegen Ex-Präsident Donald Trump im US-Bundesstaat Georgia darf ihre Ermittlungen in dem Fall weiterführen. Die Belege der Gegenseite reichten nicht aus, um Fani Willis einen Interessenkonflikt nachzuweisen, der es rechtfertige, sie von dem Fall abzuziehen, urteilte der zuständige Richter, Scott McAfee, am Freitag.

Durch ihre frühere romantische Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall, Nathan Wade, bleibe aber der «Anschein der Unangemessenheit» bestehen. Dieser müsse ausgeräumt werden, entweder indem sich Wade oder sie aus dem Verfahren zurückzögen, hiess es in der Urteilsbegründung. 

Trump und mehrere andere sind in Georgia wegen ihrer Versuche angeklagt, den Ausgang der Präsidentenwahl 2020 in dem Bundesstaat umzukehren. Der Republikaner hatte damals gegen den Demokraten Joe Biden verloren und auf verschiedenen Wegen versucht, das Wahlergebnis nachträglich zu ändern, unter anderem durch Druck auf politische Verantwortliche im Bund und in Bundesstaaten wie Georgia.

Romantische Beziehung zu früherem Staatsanwalt

Einige von Trumps ehemaligen Weggefährten gingen nach der Anklage eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft ein und bekannten sich schuldig. Der 77-Jährige will nach der Präsidentenwahl im November wieder ins Weisse Haus einziehen.

Zuletzt stand bei Verfahren in Georgia aber nicht mehr Trump im Mittelpunkt, sondern Staatsanwältin Willis selbst. Die Anwälte Trumps und ein weiterer Beschuldigter warfen ihr vor, von einer romantischen Beziehung zu einem anderen Staatsanwalt in dem Fall unrechtmässig finanziell profitiert zu haben.

Der Vorwurf lautete unter anderem, der Staatsanwalt sei in seiner Position überbezahlt worden und habe Willis zu gemeinsamen Luxusurlauben eingeladen. Bei einer stundenlangen Anhörung im Februar verteidigte sich Willis. 

Verhandlungstermin weiterhin offen

Willis hatte eigentlich einen schnellen Prozessbeginn angekündigt, angepeilt hatte sie dafür August. Der Richter in dem Fall hat bislang aber keinen Termin festgesetzt. Ob und wann der Prozess nun beginnen kann, ist offen. Der Prozess in Georgia ist für Trump aus verschiedenen Gründen heikel: Trump muss fürchten, dass sich Mitangeklagte gegen ihn stellen, um eine geringere Strafe auszuhandeln.

Anders als bei den Prozessen auf Bundesebene könnte sich Trump bei einem Schuldspruch auch nicht selbst begnadigen, sollte er noch einmal Präsident werden. Ihm droht eine lange Haftstrafe. Er hat ein Interesse daran, ihn möglichst weit hinauszuzögern.

Willis, die sich als Demokratin in einem gewählten Amt befindet, war aus Trumps Lager von Beginn an hart angegangen worden. Auch Trump legte es immer wieder darauf an, die Glaubwürdigkeit der Staatsanwältin zu untergraben.