Gericht entscheidet 13,5 Jahre Haft nach Tötung und Leichenschändung in Zürich

hael, sda

11.5.2022 - 18:21

Im Fall einer toten 28-Jährigen hat das Bezirksgericht Zürich am Mittwoch sein Urteil verhängt.
Im Fall einer toten 28-Jährigen hat das Bezirksgericht Zürich am Mittwoch sein Urteil verhängt.
Bild: Keystone/Alessandro della Valle

Lange Strafe für einen 38-Jährigen: Der Mann, der 2016 seine Untermieterin töte und anschliessend ihre Leiche schändete, muss 13,5 Jahre hinter Gitter. Das hat das Bezirksgericht Zürich am Mittwoch entschieden.

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Der 38-jährige Mann, der im September 2016 in Zürich seine 28-jährige Untermieterin erwürgt und ihre Leiche geschändet hat, wird mit einer Freiheitsstrafe von 13,5 Jahren bestraft. Auf die Anordnung einer Verwahrung verzichtete das Bezirksgericht Zürich am Mittwoch.

Das Gericht sprach den Schweizer der vorsätzlichen Tötung und der Störung des Totenfriedens schuldig. Der Mutter und den drei Schwestern des Opfers sprach es Schadenersatz in der Höhe von insgesamt knapp 17'000 Franken zu, der Mutter zudem Genugtuung von 20'000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.

Der Staatsanwalt hatte eine Freiheitsstrafe von 18,5 Jahren und die Verwahrung des Beschuldigten gefordert. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Der Beschuldigt habe in Notwehr gehandelt, weil die Frau ihn angegriffen habe.

Tödlicher «Schwitzkasten»

Zur Tat war es im September 2016 in Zürich gekommen. Der Beschuldigte und seine Untermieterin, eine IT-Spezialistin aus Paris, waren wieder einmal in Streit geraten. Der Mann nahm sie in den «Schwitzkasten» und drückte so lange zu, bis die Frau tot war. Anschliessend verging er sich an der Leiche.

2018 erklärte das Bezirksgericht den Mann bezüglich Tötungsdelikt als schuldunfähig und ordnete eine stationäre Massnahme. Für die Leichenschändung kassierte er 22 Monate Freiheitsentzug. Das Zürcher Obergericht bestätigte das Urteil.

Das Bundesgericht stellte jedoch Verfahrensfehler fest. Der Fall ging zurück an die Staatsanwaltschaft und musste nun neu beurteilt werden. Das Gericht stufte den Mann diesmal als schuldfähig ein.