Eltern verlieren vor Bundesgericht16-Jährige darf Geschlechtseintrag ändern
aula, sda
5.12.2024 - 12:00
Das Bundesgericht hat sich mit der Änderung des Eintrags zum Geschlecht einer 16-Jährigen im Zivilstandsregister befasst. (Archivbild)
Keystone
Ein Ehepaar ist wegen der Änderung des Geschlechtseintrags seiner 16-jährigen Tochter im Zivilstandsregister vergeblich ans Bundesgericht gelangt. Die Eltern erachten den zuständigen Beamten nicht für die Beurteilung der Urteilsfähigkeit der Teenagerin qualifiziert.
Keystone-SDA, aula, sda
05.12.2024, 12:00
05.12.2024, 12:30
SDA
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Ein 16-jähriges Mädchen darf seinen Geschlechtseintrag ohne Zustimmung der Eltern ändern.
Das Bundesgericht betont das mit dem neuen Gesetz vereinfachte Verfahren.
Es ist auch nicht mehr eine Untersuchung eines Arztes nötig.
Das Bundesgericht hält fest, die Zustimmung der Eltern sei für eine Änderung des Eintrags zum Geschlecht nicht erforderlich. Das Gericht hat bei der Beurteilung des Falls auch die Entstehungsgeschichte von Artikel 30a ZGB berücksichtigt. Daraus geht unter anderem hervor, dass ausdrücklich auf das Vorlegen eines ärztlichen Attests verzichtet werden sollte. Das Ziel sei gewesen, das Verfahren zu vereinfachen.
Die Erklärung vor dem Zivilstandsbeamten sei lediglich ein Verwaltungsakt, der in keinem Zusammenhang mit körperlichen Eingriffen zur Geschlechtsumwandlung stehe und daher widerrufbar sei. Die Regelung gilt für urteilsfähige Jugendliche ab 16 Jahren. (Urteil 5A_623/2024 vom 6.11.2024)
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