Handgranaten-Anschlag auf Ex-Geliebte 17,5 Jahre und «kleine Verwahrung» für Mordversuch 

SDA

12.12.2025 - 20:59

In diesem Gebäude in Bellinzona wurde der Prozess um versuchten Mord mit einer Handgranate geführt. 
In diesem Gebäude in Bellinzona wurde der Prozess um versuchten Mord mit einer Handgranate geführt. 
Keystone  (Archivbild)

Ein 54-Jähriger, der eine Handgranate unter dem Auto seiner Ex-Geliebten zündete, ist wegen Mordversuchs zu 17,5 Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wird aber zugunsten einer stationären Massnahme ausgesetzt.

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Keystone-SDA, Redaktion blue News

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  • Das Bundesstrafgericht verurteilte einen 54-Jährigen aus dem Kanton Basel-Land wegen Mordversuchs zu 17,5 Jahren Haft.
  • Er hatte eine Handgranate unter das Auto seiner Ex-Geliebten platziert, die die Explosion jedoch überlebte.
  • Der Mann, der eine instabile, narzisstische Persönlichkeit aufweist, handelte nach eigenen Angaben aus Rache, nachdem sich die Frau von ihm getrennt hatte.
  • Die Strafe wird zugunsten einer stationären Massnahme ausgesetzt.

Der Mann, der 2024 eine Handgranate unter dem Auto seiner Ex-Geliebten zur Explosion brachte, ist zu einer Freiheitsstrafe von 17,5 Jahren verurteilt worden. Die Strafe wird jedoch zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben.

Das Bundesstrafgericht verurteilte den 54-Jährigen aus dem Kanton Basel-Land wegen Mordversuchs, wie es am Freitag bekanntgab. Schuldig gesprochen wurde der Mann auch wegen weiterer Straftaten wie Gefährdung durch Sprengstoffe und giftige Gase in verbrecherischer Absicht.

Die vom Gericht verhängte Strafe liegt leicht über dem Antrag der Bundesanwaltschaft, welche eine 17-jährige Freiheitsstrafe und ebenfalls eine stationäre Massnahme beantragte. Die Verteidigung wollte eine fünfjährige Freiheitsstrafe. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann bei der Berufungskammer des Gerichts angefochten werden.

Instabile, narzisstische Persönlichkeit

Der Verurteilte sagte den Ermittlern, er habe es nicht ertragen, dass sich seine Geliebte im März 2023 von ihm getrennt habe. Er habe ihr deshalb ein «Zeichen» setzen wollen. Am Abend des 31. Januar 2024 klemmte er eine Splittergranate an ihr Auto, das in einem Wohnquartier im deutschen Lörrach, unweit der Stadt Basel, parkiert war. Als die Ex-Geliebte ins Auto einstieg, fiel die Granate zu Boden und explodierte unter dem Auto.

Zuvor hatte er der Frau nachgestellt, informierte deren Ehemann mittels diverser Schreiben und Fotos über die Affäre und brachte schliesslich ein drahtloses Ortungsgerät an ihrem Auto an.

Die Frau konnte das Auto unverletzt verlassen, bevor dieses in Vollbrand geriet. Die herumfliegenden Splitter richteten im Umkreis von 40 Metern jedoch Schäden in der Höhe von über 50'000 Franken an.

Die Ermittlungen gegen den Mann zeigten, dass dieser alkoholsüchtig war und seit Jahren ohne Führerausweis Transporte ausführte. Laut dem am Donnerstag vor dem Bundesstrafgericht vorgelesenen psychiatrischen Gutachten weist der Mann eine emotional instabile Persönlichkeit auf, geprägt von narzisstischen Zügen.

Tötungsabsicht oder nicht?

In seinem Plädoyer hob der Vertreter der Bundesanwaltschaft hervor, der Angeklagte habe zuerst die Taten abgestritten. Nur nachdem er angesichts erdrückender Beweise nicht mehr anders gekonnt habe, habe er nach und nach gestanden. In der Anklageschrift hiess es, der Mann habe in der Absicht gehandelt, seine ehemalige Geliebte zu töten oder zumindest lebensgefährlich zu verletzen.

Der Verteidiger des Mannes hingegen sprach von einer «chaotischen Tatvorbereitung» weit weg von einem «planvollen Tötungsakt». Sein Handeln sei impulsiv und durch seine Alkoholsucht verzerrt gewesen. Das psychiatrische Gutachten zeige, dass er mit der Tat lediglich habe sagen wollen: «Schau her, wozu ich im Stande bin!» Um diesen Effekt bei der Frau zu erzielen, habe die Ex-Geliebte aber überleben müssen, fuhr der Verteidiger fort.

Für den psychiatrischen Experten ist das Rückfallrisiko erhöht. Der Mann befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug, hat sich dort nur teilweise einer Therapie unterzogen und zeigt eine zwiespältige Haltung.

Der Aufschub einer Freiheitsstrafe zugunsten einer stationären Massnahme wird im Volksmund «kleine Verwahrung» genannt. Dies, weil eine Entlassung des Verurteilten in die Freiheit kein vorher festgesetztes Datum hat und vom Behandlungserfolg abhängt.