Der Mann, der im Februar 2015 in Onex GE seine betagte Nachbarin getötet hatte, ist zu einer Gefängnisstrafe von 20 Jahren mit Verwahrung verurteilt wurden. Das Risiko eines Rückfalls ist nach Ansicht des Genfer Strafgerichtshofs hoch.
Es verurteilte den 53-jährigen Portugiesen am Mittwoch wegen Mordes. Das Strafgericht blieb jedoch unter dem Antrag des Staatsanwaltsanwalts, der eine lebenslange Freiheitsstrafe mit Verwahrung beantragt hatte.
Der Verurteilte hatte die 73-jährige Nachbarin am 5. Februar 2015 in seine Wohnung gelockt. Er wusste, dass sie am Mittag 40'000 Euro von ihrem Bankkonto abheben wollte.
Die Richter hoben in ihrem Urteil das abscheuliche Motiv des Mörders hervor. Der Angriff auf eine ältere Frau sei niederträchtig, sein Vorgehen grausam gewesen. «Das Opfer hatte Zeit, sich selbst beim Tod zuzuschauen», hält das Strafgericht fest.
Gefesselt, erdrosselt und verbrannt
Laut der Anklageschrift soll der Täter die Nachbarin, zu der er ein enges Verhältnis hatte, gefesselt und geknebelt haben. Anschliessend schleppte er sie in deren Wohnung, erwürgte sie und nahm ihre Handtasche mit.
Die Leiche verscharrte er in einem Wald bei Nantua in Frankreich. Eine Woche später kehrte er zurück, um die Tote zu verbrennen.
Die Bankkarten des Opfers benutzte der mutmassliche Täter in der Zwischenzeit für Einkäufe und Bargeldbezüge. Auch wollte er damit den Anschein erwecken, das Opfer sei immer noch am Leben.
Verdeckter Ermittler
Die Staatsanwaltschaft war von seiner Schuld überzeugt. Doch sie fand kein Blut am Tatort, und auch die Leiche blieb unauffindbar. Um den Täter zu überführen, schleuste sie einen Polizisten als Mithäftling ins Gefängnis ein.
Der verdeckte Ermittler konnte dem Verdächtigen Details entlocken, die schliesslich dazu führten, dass Überreste der Leiche im März 2017 in Frankreich gefunden werden konnten.
Etwa 45'000 Euro fanden die Ermittler im Haus seiner Schwester in Portugal. Psychiatrische Gutachten kamen zum Schluss, dass der Mann eine pathologische Beziehung zu Geld habe. Sie rieten dem Gericht zu einer Verwahrung, da sie den Beschuldigten für nicht therapierbar halten. Das Risiko, dass er rückfällig werde, liege bei 50 Prozent.
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