Ab Juni 2020 gilt für Drohnen eine Registrierungspflicht. Die Schweiz übernimmt entsprechende Bestimmungen der EU zu unbemannten Luftfahrzeugen. Vorläufig keine Änderungen gibt es für den Modellflug.
Drohnenpilotinnen und -piloten fliegen ab 1. Juni 2020 im ganzen europäischen Luftraum nach denselben Regeln. Die gemeinsame Regulierung erlaube grenzüberschreitenden Technologietransfer und schaffe eine Grundvoraussetzung für die wachsende Industrie, schreibt das Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl).
Erfassung von Kamera-Drohnen
Heute dürfen Drohnen mit weniger als 30 Kilogramm Gewicht grundsätzlich ohne Bewilligung geflogen werden – sofern der Pilot Sichtkontakt zum Flugobjekt hat. Die EU-Bestimmungen bringen nun eine Registrierungspflicht für Drohnen mit einem Gewicht von 250 Gramm oder mehr, und die Piloten müssen online eine Prüfung ablegen.
Kleinere Drohnen müssen ebenfalls registriert werden, wenn sie eine Kamera tragen. Drohnen müssen wie bisher mit Sichtkontakt betrieben werden, und sie dürfen nicht mehr als 120 Meter über Grund fliegen.
Wer Drohnen selbstständig abheben lassen will, muss mindestens 16-jährig sein – die Aufsichtsbehörden der Länder können das Mindestalter indessen auf höchstens 12 Jahre senken. Die Drohnen müssen gewissen Grundstandards entsprechen und erhalten ein CE-Gütesiegel.
Ausnahmen für Modellflug
Vorläufig keine Änderung gibt es für Modellflugzeuge – sofern diese in Verbänden und innerhalb von Organisationen benutzt werden, wie das Bazl schreibt. Sie könnten «weitgehend» im bisherigen Rahmen betrieben werden.
Der Bundesrat hatte bisher keinen Regulierungsbedarf für die Modellfliegerei gesehen. In der Antwort auf einen Vorstoss aus dem Parlament hielt er jedoch fest, dass er keine Ausnahme für Modellflieger von der Regelung beantragen wolle – der Modellflug müsse angesichts wirtschaftlicher Interessen zurückstehen.
In den Erläuterungen des Bazl zur Übernahme der neuen europäischen Drohnenregulierung heisst es nun, dass diese Regulierung genügend Spielraum für Ausnahmen lasse für den traditionellen Modellflug. Diese Regelung will das Bazl in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Modellflugverband (SMV) erarbeiten.
Bestimmungen zu Luftfahrt und Brexit
Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat nicht nur die Übernahme der Drohnenregulierung beschlossen, sondern auch neue Bestimmungen der EU zu Luftfahrt und Brexit, die ab 1. September gelten. Schweizer Hersteller von Flugmaterial können damit ihre Produktion weiterführen und Erzeugnisse weiterhin einsetzen.
Bei der Verhütung von Anschlägen geht es um die Sicherheit auf Flughäfen und die Überarbeitung von Vorschriften für die Hintergrundüberprüfung und den Einsatz von Geräten zum Aufspüren von Sprengstoff. Für Flüge aus Grossbritannien, die in der Schweiz zwischenlanden, sind keine zusätzlichen Sicherheitskontrollen vorgeschrieben.
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