Lebendig in Höhle begraben Mutmasslicher Täter grillierte, während das Opfer um Hilfe rief

SDA/amo

17.10.2022 - 11:45

Ein 23-Jähriger soll einen Kollegen in dieser Höhle am Bruggerberg lebendig begraben haben. Er muss sich ab Montag vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten.
Ein 23-Jähriger soll einen Kollegen in dieser Höhle am Bruggerberg lebendig begraben haben. Er muss sich ab Montag vor dem Bezirksgericht Brugg verantworten.
Screenshot Tele M1

Im Kanton Aargau hat heute der Prozess zum sogenannten «Höhlenmord» begonnen. Ein 23-Jähriger soll seinen Kollegen in einer Höhle eingesperrt und zurückgelassen haben. Der Angeklagte weigert sich jedoch, an der Verhandlung teilzunehmen.

Im April 2020 haben Wanderer einen grausigen Fund gemacht: In einer Höhle, die mit einem Stein und weiteren Gegenständen verbarrikadiert war, lag die Leiche eines Mannes. Für die Tat soll ein heute 23-Jähriger verantwortlich sein.

Heute startet der Prozess am Bezirksgericht Brugg (AG). Er muss sich unter anderem wegen Mordes verantworten. Die Anklage fordert 16 Jahre und vier Monate Gefängnis.

Der Fall hatte weit über die Aargauer Kantonsgrenzen hinaus Schlagzeilen gemacht. Anfang April 2019 war ein 24-jähriger Schweizer aus dem Kanton Zürich als vermisst gemeldet worden. Sämtliche Suchaktionen blieben erfolglos.

Ein Jahr später, im April 2020, stiessen ortskundige Wanderer am Bruggerberg auf den zugeschütteten Höhleneingang. Sie gruben den Eingang aus und entdeckten die Überreste des Vermissten.

Der Bruggerberg bei Brugg AG. (Archivbild)
Der Bruggerberg bei Brugg AG. (Archivbild)
Bild: Keystone

Eifersucht als Tatmotiv

Nach umfangreichen Ermittlungen verhaftete die Kantonspolizei Aargau Ende März 2021 den nun Beschuldigten. Laut der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat der Schweizer die Tat gestanden. Gemäss Anklageschrift habe er seinen Kollegen am Sonntag, dem 7. April 2019, unter dem Vorwand einer Mutprobe, dazu gebracht, in die niedrige Höhle zu kriechen.

Dann habe er den engen Eingang (30 × 50 cm) mit einem grossen Stein blockiert, zugeschüttet. Danach habe er ein Lagerfeuer gemacht und dort grilliert, während das Opfer in der Höhle um Hilfe rief. Anschliessend sei er weggegangen. Laut Rechtsmedizin dürfte das Opfer erfroren sein. Gemäss Anklageschrift lautet das Tatmotiv Eifersucht. Dieser hätte als Arbeitstätiger mehr Geld zur Verfügung gehabt als der angeklagte IV-Empfänger. Er habe den Wunsch gehegt, dass es seinem Kollegen genau so schlecht gehe wie ihm selbst.

Angeklagter will nicht in den Gerichtssaal

Am Prozess selbst war der Angeklagte nur kurz anwesend. Nach einer Dreiviertelstunde habe er eine Pause verlangt, schreibt der «Blick». Danach habe er sich geweigert, erneut im Gerichtssaal zu erscheinen. Er habe Angstzustände geltend gemacht und verweigerte gewisse Aussagen. Der Prozess wurde ohne ihn fortgesetzt.

Der Angeklagte will am Montag nach einer Pause nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen. Er wird zurück in seine Zelle gebracht.
Der Angeklagte will am Montag nach einer Pause nicht mehr an der Verhandlung teilnehmen. Er wird zurück in seine Zelle gebracht.
Keystone (Symbolbild)

Vater des Angeklagten hofft auf milde Strafe

Im Gerichtssaal anwesend sind sowohl Angehörige des Angeklagten wie des Opfers. Der Vater des mutmasslichen Täters hofft laut dem «Blick» auf eine milde Strafe. Vor Gericht sagte er, seinem Sohn gehe es schlecht. Er habe schon genug Probleme in seinem Leben gehabt.

Angeklagter griff Opfer schon einmal an

Nur eine Woche vor jener Wanderung am Bruggerberg soll der Beschuldigte schon einmal versucht haben, denselben Kollegen umzubringen. Laut Staatsanwaltschaft hat er ihn im Tessin auf einer Wanderung von einem Berggrat einen Steilhang hinunter gestossen. Mit Glück überlebte der junge Mann mit blossen Schürfungen. Er musste allerdings von der Rega gerettet werden.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Verurteilung wegen Mordes, versuchten Mordes sowie einiger minder schwerer Delikte. Bestraft werden soll der junge Mann mit 16 Jahren und 4 Monaten Freiheitsentzug.

Zudem soll das Gericht eine stationäre Massnahme anordnen – der Beschuldigte soll also in einer geeigneten Einrichtung eine intensive psychiatrische Behandlung absolvieren. Er befindet sich bereits im vorzeitigen Massnahmenvollzug.

Urteil frühestens am Donnerstag erwartet

Die Anträge der Verteidigung werden an der Hauptverhandlung bekannt gegeben. Diese ist auf vier Tage angelegt. Die Urteilseröffnung ist für Donnerstagnachmittag vorgesehen, wie das Gericht im Hinblick auf die Verhandlung mitteilte. Das Bezirksgericht Brugg verhandelt den Fall aus Platzgründen in den Räumlichkeiten der Mobilen Polizei in Schafisheim.

SDA/amo