Anklage wegen versuchten Mordes30-jähriger mutmasslicher Schlafzimmerräuber vor Obergericht Zürich
SDA
20.8.2025 - 06:02
Die Verhandlung findet im Obergericht des Kantons Zürich statt. (Archivbild)
Bild:Keystone/Ennio Leanza
Vor dem Obergericht des Kantons Zürich hat sich an diesem Mittwoch ein 30-jähriger Mann zu verantworten, der zweimal in dieselbe Wohnung im Zürcher Stadtquartier Wollishofen eingestiegen ist.
Keystone-SDA
20.08.2025, 06:02
20.08.2025, 06:04
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Vor dem Obergericht des Kantons Zürich hat sich an diesem Mittwoch ein 30-jähriger Mann zu verantworten, der zweimal in dieselbe Wohnung im Zürcher Stadtquartier Wollishofen eingestiegen ist.
Angeklagt ist der Mann wegen versuchten Mordes an einer Bewohnerin.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Eritreer im Dezember 2023 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu neun Jahren Freiheitsentzug und ordnete eine zehnjährige Landesverweisung an.
Angeklagt ist der Mann wegen versuchten Mordes an einer Bewohnerin. Das Bezirksgericht Zürich verurteilte den Eritreer im Dezember 2023 wegen versuchter vorsätzlicher Tötung zu neun Jahren Freiheitsentzug und ordnete eine zehnjährige Landesverweisung an. Dem Opfer sprach das Gericht eine Genugtuung von 45'000 Franken zu.
Vom Anklagepunkt des versuchten Raubes sprach es den Beschuldigten dagegen frei. Dieser habe nichts gesucht und nichts mitgenommen. Er habe einzig übertriebene Gewalt ausgeübt.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 13 Jahren und eine 12-jährige Landesverweisung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten wegen versuchten Diebstahls, Tätlichkeit und Hausfriedensbruchs.
Ins Nachbarhaus eingestiegen
Der Mann, der selbst in Wollishofen wohnte, war im Juli und im Oktober 2022 zweimal jeweils nachts durch ein offenes Fenster des Nachbarhauses eingestiegen – beide Male in dieselbe Wohnung, in der eine Wohngemeinschaft lebte. Beide Male betrat er ein Schlafzimmer, in dem eine Frau schlief. Laut Anklage war er auf der Suche nach Wertsachen und Geld.
Als die Frauen erwachten, stürzte er sich auf sie und versuchte, sie ruhigzustellen. Beim Vorfall vom Juli konnte sich die Überfallene wehren und schreien, worauf der Eindringling aus dem Fenster sprang und flüchtete. Bei der Tat vom Oktober hinderte er die erwachte Frau am Schreien, indem er sie mit einer Hand würgte und ihr mit der anderen den Mund zuhielt.
Laut Bezirksgericht nahm er damit den Tod des Opfers in Kauf. Der Frau gelang es, heftig in die Hand des Beschuldigten zu beissen. Als dieser die Hand schliesslich wegzerren konnte, riss er der Überfallenen damit zwei untere Schneidezähne samt Wurzel aus. Auch diesmal flüchtete der Mann durch das Fenster.