Wegen sexueller Handlungen mit minderjährigen Schülerinnen muss ein ehemaliger Walliser Lehrer ins Gefängnis. Der 49-Jährige erhielt eine 40-monatige Freiheitsstrafe. Das Bezirksgericht in Siders folgte den Forderungen der Staatsanwaltschaft.
Ein ehemaliger Walliser Lehrer muss wegen sexueller Handlungen mit minderjährigen Schülerinnen ins Gefängnis. Das Bezirksgericht Siders verurteilte den 49-Jährigen zu einer 40-monatigen Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Sein Anwalt kündigte Berufung an.
Der Gerichtspräsident folgte in dem am Dienstag veröffentlichten Urteil weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Diese hatte insbesondere wegen vollendeter und versuchter sexueller Handlungen mit Kindern eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und vier Monaten gefordert.
Auch verurteilte der Richter den früheren Sekundarlehrer, wie von der Anklage gefordert, zu einem fünfjährigen Berufsverbot mit Minderjährigen. Die beantragte ambulante Therapie wegen psychischer Störungen liess das Gericht jedoch fallen.
Beim Duschen beobachtet
Der OS-Lehrer hatte seine Taten gemäss Anklageschrift zwischen August 2011 und November 2013 verübt. Unter anderem beobachtete er seine damals 11 bis 13 Jahre alten Opfer beim Duschen.
Auch forderte der Lehrer die Schülerinnen in einem Experiment auf, mit verbundenen Augen verschiedene Früchte zu kosten und zu erraten. Dabei soll der Lehrer seinen Penis in den Mund eines der Mädchen gesteckt haben.
Glaubwürdige Aussagen
Das Bezirksgericht Siders sah die Schuld des Angeklagten als erwiesen an. Es schätzte die Aussagen der Klägerinnen zum Zeitpunkt der Ereignisse als «glaubwürdig, konsistent und übereinstimmend» ein. Die Erklärungen der Opfer seien «detailliert und in angemessener Sprache» für ihr damaliges Alter.
Es sei unwahrscheinlich, dass die sieben Opfer die Taten erfunden hätten, sagte der Gerichtspräsident weiter. In den Aussagen des ehemaligen Lehrers stellte der Richter dagegen «Widersprüche und Abwegigkeiten» fest. Aussagen von Zeugen der Taten lagen nicht vor.
Rekurs angekündigt
Das Urteil des Bezirksgerichts ist noch nicht rechtskräftig. «Mein Mandant wird beim Kantonsgericht Rekurs gegen das Urteil und gegen die angeordnete Untersuchungshaft einlegen», sagte Anwalt Olivier Couchepin der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Während der Gerichtsverhandlung am Montag hatte der Anwalt die durchgeführte Untersuchung angeprangert und einen Freispruch seines Mandanten gefordert. Er zitierte Aussagen der Opfer, bezeichnete diese als «seltsam und widersprüchlich» und erinnerte an den Grundsatz «Im Zweifel für den Angeklagten».
Der ehemalige Lehrer gab zu, an Voyeurismus zu leiden. Er befinde sich deswegen in therapeutischer Behandlung. Die schwerwiegendsten Tatvorwürfe stritt er jedoch ab.
Am Ende der Urteilsverkündung stand die Mutter des Verurteilten auf, um ihn zu umarmen. Am Ausgang des Gerichtsgebäudes beleidigte ein anderes Familienmitglied die Opfer und es kam zu einem hitzigen Wortgefecht.
Von der Klinik in den Gerichtssaal
Die Hauptverhandlung hinter verschlossenen Türen am Montag hatte sich um rund drei Stunden verzögert, weil der Beschuldigte zunächst nicht im Gerichtssaal aufgetaucht war. Er hatte sich drei Tage zuvor selbst in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
Das Gericht ordnete jedoch an, den Angeklagten dort abzuholen. Als er in Handschellen sowie Fussfesseln von zwei Polizisten bewacht dem Richter vorgeführt wurde, verweigerte der Mann die Aussage. Er fühle sich nicht imstande, die Fragen des Richters zu beantworten. Die Nacht auf Dienstag verbrachte der Mann in Untersuchungshaft.
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