Sexuelle Belästigung63-Jähriger räumt vor Zürcher Gericht «Lust auf junge Männer» ein
SDA
8.1.2026 - 15:01
Ein 63-jähriger Mann muss sich wegen einer ganzen Reihe von Übergriffen auf männliche Teenager verantworten. Die Delikte verübte er jeweils im Zug von Zürich nach Olten oder Aarau. (Archivbild)
Keystone
Ein 63-jähriger Mann, der zahlreiche Teenager im Zug belästigte, hat am Donnerstag vor dem Zürcher Obergericht zugegeben, dass er «ab und zu Lust hat, junge Männer zu berühren». Das Urteil steht noch aus.
Keystone-SDA
08.01.2026, 15:01
08.01.2026, 18:39
SDA
Bei seinen Übergriffen wählte der Tamile immer die gleiche Taktik: Er setzte sich im Zug vom Zürcher Hauptbahnhof in Richtung Olten oder Aarau neben einen allein reisenden Jugendlichen. Dann legte er seine Jacke über seine Beine, so dass auch der Schoss des Teenagers bedeckt war.
Teenager in Schockstarre
Unter diesem Sichtschutz griff er den Minderjährigen dann an Beine und Penis. Einer der belästigten Teenager verfiel vor Schreck und Ekel in Schockstarre. Er wisse nicht, ob es den jungen Mann gestört habe, sagte der Beschuldigte dazu. «Er hat ja nichts gesagt.»
Das Bezirksgericht Zürich hatte den Tamilen im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von 38 Monaten verurteilt, die allerdings zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben werden soll. Zusätzlich erhielt er einen Landesverweis von fünf Jahren. Der Beschuldigte zog den Fall ans Obergericht weiter.
Mit Medikamenten Sexualtrieb hemmen
Viele Leute hätten unter den Vorfällen gelitten, sagte er bei der Befragung am Donnerstag. «Die Opfer, meine drei Kinder, meine Frau.» Um weitere Übergriffe auf junge Männer zu verhindern, sei er nun bereit, Medikamente zu nehmen, die seinen Sexualtrieb hemmen würden.
Auch für eine Therapie zeigte sich der 63-Jährige offen. Allerdings haben frühere Versuche wenig gebracht: Der Mann ist bereits dreifach wegen einer ganzen Reihe identischer Übergriffe vorbestraft und wurde schon während der Probezeit wieder straffällig.
Ohne Dolmetscher in der Therapie
Sein Anwalt kritisierte im Plädoyer diese früheren Therapieversuche. Es sei gar kein Dolmetscher anwesend gewesen. Zudem bestehe «das Problem» nur, wenn sein Mandant Zug fahre. Der Anwalt hielt eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie eine ambulante Therapie für angemessen. Die Freiheitsstrafe solle zudem zugunsten der Therapie aufgeschoben werden.
Auch auf den Landesverweis solle verzichtet werden, forderte der Anwalt vor Obergericht. Der Beschuldigte betonte mehrfach, wie sehr er die Schweiz liebe und hierbleiben wolle. In seinem Schlusswort gab er sogar die Gründungsgeschichte der Schweiz zum Besten: 1291, Napoleon, weiter kam er jedoch nicht. «Ich glaube, das hat mit den Vorwürfen hier nichts zu tun», klemmte ihn der Richter ab.
Ein Urteil fällte das Obergericht noch nicht. Grund dafür ist, dass sich die sechs angeklagten Vorfälle zwischen August 2020 und März 2024 ereigneten – also noch zu Zeiten des alten Sexualstrafrechts. Das neue trat erst im Juli 2024 in Kraft.
In solchen Fällen wird gemäss Obergericht nicht automatisch das damals gültige Recht angewendet, sondern jenes, das für den Beschuldigten günstiger ausfällt – also eine mildere Strafe zur Folge hat. Für diese Abklärungen will sich das Gericht Zeit nehmen. Das Urteil wird deshalb schriftlich eröffnet, ab kommender Woche.
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