Basler Appelationsgericht 75-jährige Täterin kündigte Tötung von Buben per SMS an

gusi

28.8.2019

Hier kam es im März zum unfassbaren Angriff. Eine 75-jährige Frau sticht einen Erstklässler auf dem Nachhauseweg nieder.
Hier kam es im März zum unfassbaren Angriff. Eine 75-jährige Frau sticht einen Erstklässler auf dem Nachhauseweg nieder.
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Sie stach einfach mit dem Messer zu. Im März tötete eine Rentnerin in Basel einen siebenjährigen Buben auf dem Schulweg. Das Gerichtsurteil zeigt nun: Die Frau hat die Tat per SMS angekündigt.

Dieser Angriff schockierte im März die Schweiz. Auf dem Nachhauseweg wurde im Basler Gotthelfquartier ein Erstklässler mit dem Messer attackiert und schwer verletzt. Für den Buben kam, trotz sofortiger Reanimation und einer Notoperation, jede Hilfe zu spät. Unmittelbar nach der Tat stellte sich die Rentnerin – noch mit dem Messer in der Hand – der Staatsanwaltschaft.

Schnell war klar, die Frau hatte den Buben zufällig als Oper ausgewählt. Warum sie aber genau zur Tat schritt, war lange unklar. Das Gerichtsurteil des Basler Appelationsgerichtes hat nun Licht ins Dunkel gebracht. So erfolgte der Angriff nicht aus dem Affekt, wie die «BZ Basel» schreibt. Auf dem Mobiltelefon der Frau hätten die Ermittler eine SMS-Nachricht gefunden, die sie bereits einen Tag vor dem Angriff geschrieben hatte. Darin habe sie sich vorweg zur Tat bekannt, wie es weiter heisst. Diese Nachricht habe sie dann aber wieder gelöscht. 

Täterin macht Affekthandlung geltend

Die wiederhergestellte SMS widerlegte dann auch die Aussage der Frau während einer Vernehmung drei Wochen nach der Tat. In diesem Gespräch machte sie geltend, dass sie im Affekt gehandelt habe. Sie sagte aus, das Kind sei plötzlich vor ihr gestanden. Sie habe ihm dann zweimal in den Hals gestochen. «Es sei aus ihr rausgekommen.»

Gemäss Gerichtsakten schrieb die Täterin unmittelbar nach dem Angriff noch eine weitere Textnachricht an eine Reihe von Personen: «Hoi, ihr Lieben. Habe ein Kind getötet, damit ich mein Eigentum zurückbekomme. Stelle mich der Polizei und übernehme die Verantwortung, sofern ich nicht als Staatsfeind umgebracht werde.»

Für das Gericht liegt das Motiv der Frau «zur Hauptsache im subjektiven Unrechtsgefühl, welches sie auf diverse behördliche Fehlleistungen zurückführt, die teilweise mehrere Jahrzehnte zurückreichen.»

In mehreren Medienberichten war die Rentnerin als langjährige «Querulantin» beschrieben worden. Seit spätestens 2008 sei sie zudem bevormundet. Der «Blick» berichtete von einem Konflikt, der sich in den 1970er Jahren im Baselland abgespielt hatte. Die Frau und ihr damaliger Ehemann sprachen von einer «Justizkorruptionsaffäre» und versuchten sich mittels Petitionen politisch Gehör zu verschaffen.

Von Reue keine Spur

Mit dem zunächst von einem Basler Imam geäusserten Verdacht, bei der Tat habe es sich um einen rassistisch begründeten Terroranschlag gehandelt, räumt das Urteil nun endgültig auf. Ein fremdenfeindliches Motiv sei in diesem Fall nicht auszumachen.

Nach Ansicht des Gerichts zeigt sich die Frau auch im laufenden Strafverfahren in keiner Weise reuig. Sie sei empathielos und erachte die Tötung des Kindes nach wie vor «als legitimes Mittel, um auf ihre persönliche Situation aufmerksam zu machen». Statt Verantwortung für ihre Tat zu übernehmen, schiebt sie diese nun den Behörden zu. 

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