Beschwerden gegen Abstimmung abgewiesen Bundesgericht erklärt höheres Frauen-Rentenalter für gültig

SDA

12.12.2024 - 12:16

Elisabeth Baume-Schneider muss nicht mehr in den Abstimmungskampf steigen.
Elisabeth Baume-Schneider muss nicht mehr in den Abstimmungskampf steigen.
Keystone

Das Bundesgericht in Lausanne hat entschieden: Die Abstimmung über die AHV-Reform wird nicht wiederholt. Die Folgen einer Aberkennung wären undurchschaubar, argumentieren die Richter*innen.

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Keystone-SDA, Lea Oetiker

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  • Die Abstimmung über die Erhöhung des Frauen-Rentenalters bleibt gültig und muss nicht wiederholt werden.
  • Das Bundesgericht in Lausanne ist am Donnerstag auf die Beschwerde von den Grünen und den SP Frauen nicht eingetreten.

Der Urnengang zur Erhöhung des Frauenrentenalters muss nicht wiederholt werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerden der Grünen und der SP Frauen gegen die AHV-Abstimmung von 2022 einstimmig abgewiesen. Die Abstimmung ist somit nicht annulliert.

Ab nächstem Jahr soll das Rentenalter der Frauen schrittweise von 64 auf 65 Jahre steigen. So hat das Stimmvolk vor zwei Jahren entschieden – mit einer hauchdünnen Mehrheit von 50,6 Prozent.

Doch die Zahlen im Abstimmungsbüchlein stimmten nicht. Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hatte am 6. August mitgeteilt, die Finanzperspektiven der AHV falsch berechnet zu haben. Das führte zu einer unzutreffend hohen Prognose der Ausgaben.

Folgen der Ungültig-Erklärung wären unabsehbar

Trotzdem war sich das aus drei Männern und zwei Frauen bestehende Richtergremium einig, dass die Folgen einer Aufhebung der Abstimmung kaum überschaubar wären. Denn an die Erhöhung des Frauen-Rentenalters war die Anhebung der Mehrwertsteuer gekoppelt, die die Stimmenden ebenfalls agenommen haben.

Die Erhöhung der Mehrwertsteuer ist seit diesem Jahr in Kraft. Eine Rückerstattung sei nicht möglich. Ohne höheres Rentenalter der Frauen würde es an einer Rechtsgrundlage für den höheren Steuersatz fehlen.

Darüber hinaus seien in Bezug auf das AHV-Gesetz bereits zahlreiche Dispositionen getroffen worden, von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Weiter sei vor dem Hintergrund der vorliegend umstrittenen Abstimmung die 13. AHV-Rente dieses Jahr angenommen worden. Der Schutz von Treu und Glauben würden deshalb gegen die Aufhebung der Abstimmung sprechen.

Kläger*innen: Stimmende wurden irregeführt

Die Kläger*innen gegen den Urnengang haben argumentiert, dass die Stimmbevölkerung nicht in Kenntnis der Sachlage hätten entscheiden können, da sie vom Bundesrat falsch informiert worden waren. 

Die im Abstimmungsbüchlein genannten Zahlen hätten auf der falschen Ausgabenprognose für die AHV basiert und seien somit irreführend gewesen, heisst es in den Abstimmungsbeschwerden der Grünen und der SP Frauen.den Abstimmungsbeschwerden der Grünen und der SP Frauen.