Dänisches Paar und Sohn sterbenKleinflugzeug stürzt bei La Punt GR ab – alle Insassen tot
SDA
18.3.2025 - 10:17
Der Unfallort: Das Kleinflugzeug stürzte am nördlichen Dorfrand von La Punt Chamues-ch in bewohntem Gebiet ab.
Kantonspolizei Graubünden
Bei einem Absturz eines Kleinflugzeugs in La Punt GR sind am Montagabend vermutlich drei Menschen gestorben. Nach Angaben der Kantonspolizei Graubünden befand sich das Flugzeug auf dem Rückweg nach Dänemark. Die Identifizierung der Todesopfer steht noch aus.
Keystone-SDA
18.03.2025, 10:17
18.03.2025, 12:19
SDA
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Am Montag ist ein Kleinflugzeug bei La Punt GR abgestürzt.
Am Dienstag gibt die Polizei bekannt: Alle drei Insassen sind beim Unfall ums Leben gekommen.
Die Propellermaschine war auf dem Rückweg nach Dänemark.
Das einmotorige Propellerflugzeug des Typs Extra EA-400 war um 17.20 Uhr auf dem Flugplatz Samedan mit Ziel Roskilde, Dänemark, gestartet. Zwei Minuten später stürzte es am nördlichen Dorfrand von La Punt Chamues-ch in bewohntem Gebiet ab und brannte vollständig aus. Alle drei Flugzeuginsassen verstarben. Das Flugzeug war am 13. März aus Dänemark angereist und befand sich auf dem Rückflug. Die formale Identifikation der Todesopfer steht noch aus, wie die Kantonspolizei Graubünden mitteilt.
Es soll sich aber bei den Verunglückten um ein dänisches Anwaltspaar und deren Sohn handeln, berichtet das dänische Portal «Ekstrabladet».
Beim Flugzeugabsturz im Einsatz standen die Feuerwehr Plaiv, die Rettung Oberengadin, die Rega, das Amt für Natur und Umwelt und die Kantonspolizei Graubünden. Die Bergungsarbeiten finden am Dienstag statt. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) hat eine Luftraumsperre verfügt.
Die Ursache des Absturzes wird durch die Bundesanwaltschaft in Koordination mit der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST), der Staatsanwaltschaft Graubünden, der Bundeskriminalpolizei und der Kantonspolizei Graubünden untersucht.
Die Einsatzkräfte bei den Löschungsarbeiten.
Kantonspolizei Graubünden
Aufgrund ihrer Zuständigkeit gemäss Art. 98 des Luftfahrtgesetzes (LFG) hat die Bundesanwaltschaft eine Strafuntersuchung eröffnet. Für die Untersuchung der Unfallursache ist die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST zuständig.
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