Vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona hat der Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Bank Morgan Stanley begonnen. Der Banker soll für den früheren griechischen Verteidigungsminister Bestechungsgelder gewaschen haben.
Ihm Rahmen der Vorfragen warf die Verteidigung der Bundesanwaltschaft (BA) vor, die Verteidigungsrechte des 52-jährigen Angeklagten in systematischer Weise missachtet zu haben. Einer der beiden Verteidiger des deutsch-griechischen Staatsbürgers beschuldigte die BA, dass es undokumentierte Treffen zwischen ihr und dem Anwalt des Kronzeugen gegeben habe.
Zudem kritisierte der Anwalt, dass unter anderem die griechischen Urteile gegen den griechischen Ex-Verteidigungsminister Apostolos-Athanasios Tsochatzopoulos nur auszugsweise übersetzt worden seien. Auch seien die Akten aus dem Verfahren gegen den Kronzeugen, der als Strohmann für Tsochatzopoulos gewirkt habe, nicht für das vorliegende Verfahren beigezogen worden. Dies sei aber entscheidend, um dessen Glaubwürdigkeit beurteilen zu können.
Die Verteidigung beantragte deshalb, dass die Sache an die BA zurückgewiesen wird. Diese solle die Akten vervollständigen und das Verfahren korrekt abschliessen. Das Bundesstrafgericht wies die Anträge der Verteidigung jedoch ab. Es ist der Auffassung, dass ein Teil der Kritikpunkte Fragen der Beweiswürdigung betreffen und somit im Verfahren geprüft werden müssen.
Wie aus der Anklageschrift hervorgeht, soll der Angeklagte dem in Griechenland zu einer 20-jährigen Freiheitsstrafe verurteilten Tsochatzopoulos geholfen haben, Gelder in der Höhe von rund 22 Millionen Euro über Konten bei der Bank Morgan Stanley zu waschen.
Dabei machte der frühere Bankangestellte gemäss BA über 13 Jahre lang bewusst falsche Angaben zur Herkunft der Gelder und deren Verwendung. Um zu verschleiern, dass die Gelder dem früheren Verteidigungsminister gehören, wurden verschiedene Personen und Firmen vorgeschoben. (Fall SK.2018.73)
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