TötungsdeliktAnklage spricht in Winterthurer Mordprozess von grausamem Vorgehen
olgr, sda
9.1.2024 - 09:38
Er habe die Frau seines Enkels aus Notwehr erschossen, hat ein 79-Jähriger am Dienstag vor dem Bezirksgericht Winterthur geltend gemacht. Doch laut Anklage gab es am Tatort das Messer gar nicht, mit dem der Mann angegriffen worden sein will.
olgr, sda
09.01.2024, 09:38
09.01.2024, 16:49
SDA
Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer eine Verurteilung des Mannes wegen Mordes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe. Der Verteidiger plädierte auf einen Freispruch vom Mordvorwurf; einzig wegen Vergehens gegen das Waffengesetz sei sein Mandant mit einer Geldstrafe zu bestrafen. Das Bezirksgericht Winterthur wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt eröffnen.
Es sei Notwehr gewesen, als er am 16. Februar 2021 in der Winterthurer Wohnung der damals 32-Jährigen zur Waffe gegriffen habe, brachte der 79-Jährige vor. Die Frau sei mit einem Messer von einer Länge von 35 oder 40 Zentimetern auf ihn zugekommen und habe gerufen, dass sie aus ihm Gulasch machen werde.
Die Staatsanwältin bezeichnete dies als unglaubhaft: «Er versucht offenkundig, sich als Opfer hinzustellen.» Ein Messer habe er in ersten Einvernahmen nicht erwähnt. Zudem sei am Tatort keines gefunden worden. Auch die Abgabe der Schüsse spricht gegen die Version des 79-Jährigen: Der erste Schuss fiel gemäss Gutachten, als die Frau auf dem Sofa sass – nicht bei einem Angriff.
Der Beschuldigte habe die Tat zielgerichtet, skrupellos und grausam ausgeführt, zeigte sich die Staatsanwältin überzeugt. Es habe sich um eine «rachsüchtige Abrechnung» gehandelt, nachdem die 32-Jährige mit ihren drei Kindern gegen den Willen der Familie in die Schweiz gezogen war und sich scheiden lassen wollte.
In der Heimat seines Mandanten herrschten keine archaisch-patriarchalischen Wertvorstellungen, hielt demgegenüber der Verteidiger in seinem Plädoyer fest. Er lehnte die Idee eines «Ehrenmords» ab. Ob der Mann angesichts kognitiven Einschränkungen überhaupt schuldfähig sei, stellte der Verteidiger infrage. Es sei nie umfassend geklärt worden, ob sein Mandant an Demenz leide.
Es ist ein spektakulärer Erpressungsversuch: Mit privaten Fotos und Videos soll ein Trio aus dem Raum Wuppertal versucht haben, die Familie von Ex-Rennfahrer Michael Schumacher um 15 Millionen Euro zu erpressen. Nun beginnt der Prozess in Wuppertal DE.
10.12.2024
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen
Manche US-Bundesstaaten sind von heftigen Schneefällen betroffen. In Pennsylvania schneite es am 30. November bis zu 70 Zentimeter. Das hat mit einem Wetterphänomen zu tun, dem «Lake snow effect».
02.12.2024
Notre-Dame öffnet: Was Touristen wissen müssen
Fünfeinhalb Jahre nach einem verheerenden Brand öffnet die Kathedrale Notre-Dame ab 8. Dezember seine Türen.
Ab dem 16. Dezember ist die Kathedrale in der Regel von 8.00 bis 19.00 Uhr geöffnet, donnerstags bis 22.00 Uhr.
Der Rundgang kostet nichts – wer die Schatzkammer sehen möchte, muss 10 Euro Eintritt dafür zahlen, ermässigt 6 Euro.
07.12.2024
Erpressungsfall Schumacher: Prozess beginnt
See-Schnee-Effekt: In 30 Minuten können bis zu zwei Meter Schnee fallen