Justiz Anklage verlangt mehrjährige Freiheitsstrafe für Berner Juristen

hn, sda

15.3.2021 - 14:13

Steht vor Gericht: der einst renommierte Berner Jurist Franz A. Zölch.
Steht vor Gericht: der einst renommierte Berner Jurist Franz A. Zölch.
Keystone

Im Betrugsprozess um den einst renommierten Berner Juristen Franz A. Zölch hat die Staatsanwaltschaft am Montag für den Angeklagten eine Freiheitsstrafe von 56 Monaten gefordert, also über viereinhalb Jahre.

Keystone-SDA, hn, sda

Zölch habe langjährige Bekannte und Freunde arglistig unter Vorspiegelung falscher Tatsachen betrogen. Dabei sei ihm zugute gekommen, dass er als Medienrechtler, Bernburger, Brigadier der Schweizer Armee, hoher Sportfunktionär und Ex-Gatte einer Regierungsrätin in höchsten Kreisen verkehrte und in der Öffentlichkeit Ansehen genoss.

Seit 2002 hat Zölch gemäss Staatsanwalt gewusst, dass er beruflich mit seiner Kanzlei gescheitert und in finanzielle Nöte geraten sei. Die rund vier Millionen Franken, die sich der Angeklagte überall zusammen bettelte, soll er für seinen Lebensunterhalt verwendet haben. Wie und wo das Geld hinkam, darüber schwieg sich Zölch stets aus.

Der Angeklagte selber erschien am Montag nicht vor Gericht. Er war von einer Teilnahme dispensiert worden. Für ihn gilt bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils die Unschuldsvermutung.

Leichtfertig vertraut

Zölchs Verteidiger beantragte einen Freispruch für seinen Mandanten. Der Angeklagte sei stets überzeugt gewesen, er werde die Darlehen zurückbezahlen. Arglist könne man Zölch nicht vorwerfen. Auch habe er seine Gläubiger durchaus auf finanzielle Probleme aufmerksam gemacht, auch wenn er manches schöngeredet habe.

Die Gläubiger selber hätten dem als erfolgreich und integer geltenden Zölch viel zu leichtfertig vertraut, kam der Verteidiger zum Schluss.

Die Geschichten, die der Jurist den Gläubigern auftischte, seien vergleichbar mit einschlägigen «nigerianischen Betrügermails». Das hätte die Gläubiger aufhorchen lassen sollen. Stattdessen habe niemand nähere Abklärungen getroffen und zum Beispiels einen Betreibungsauszug verlangt.

Das Gericht wird sein Urteil am späten Dienstagnachmittag bekannt geben.