Bezirksgericht Zürich Anwälte von Klimaaktivisten kritisieren Justiz

fn, sda

18.11.2022 - 13:03

Polizisten entfernen Klimaaktivisten im Juli 2019 am Eingang der Schweizer Bank Credit Suisse auf dem Paradeplatz in Zürich. 
Polizisten entfernen Klimaaktivisten im Juli 2019 am Eingang der Schweizer Bank Credit Suisse auf dem Paradeplatz in Zürich. 
Archivbild:  Keystone

Klimaaktivistinnen und Klimaaktivsten würden von der Zürcher Justiz schlechter behandelt als andere Demonstranten. Dies haben die Anwälte der neun Beschuldigten am Freitag am Zürcher Obergericht kritisiert.

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Als Beispiele von Demonstranten, die nicht kriminalisiert würden, nannten die Anwälte etwa Freiheits-Trychler, die Teilnehmerinnen des Frauenstreiks oder Fussballfans an Fanmärschen. Diese hätten im Gegensatz zu einer Sitzblockade vor einer Bank aber wirkliche Auswirkungen auf Passanten oder den Verkehr.

«Aber während sie alle nichts zu befürchten haben, werden Klimaaktivisten bis zu zwei Tage in Untersuchungshaft gesteckt», sagte eine Anwältin. «Hier wird offenbar mit anderen Massstäben gemessen.» Die Justiz versuche, Klimaaktivisten mundtot zu machen.

Ein weiterer Anwalt betonte, dass die Sitzblockade «wohl das kleinste Problem ist, das die Credit Suisse derzeit hat». Die Anwälte fordern für alle neun Beschuldigten einen Freispruch.

Nach der Mittagspause folgt noch das Plädoyer des Staatsanwaltes, der die Aktivistinnen und Aktivisten wegen der Sitzblockade vor der Credit Suisse im Juli 2019 verurteilt sehen will. Er fordert bedingte Geldstrafen wegen Nötigung und Hausfriedensbruchs.

Urteil noch am Freitagnachmittag

Das Bezirksgericht Zürich war seinen Anträgen beim erstinstanzlichen Prozess im Mai 2021 noch gefolgt und verurteilte alle neun wegen Nötigung und teilweise auch wegen Hausfriedensbruchs. Der Bezirksrichter zeigte damals auch Verständnis für die Aktion. Sie verstosse jedoch trotzdem gegen das Strafgesetzbuch.

Das Obergericht wird das Urteil voraussichtlich am Freitagnachmittag eröffnen.