Prozess Anwalt von IV-Gutachter fordert an Zürcher Gericht Freispruch

SDA

27.10.2025 - 09:45

Ein früherer IV-Gutachter wehrte sich am Montag am Bezirksgericht Zürich gegen Betrugsvorwürfe. Sein ehemaliger Chef blieb der Verhandlung fern. (Archivbild)
Ein früherer IV-Gutachter wehrte sich am Montag am Bezirksgericht Zürich gegen Betrugsvorwürfe. Sein ehemaliger Chef blieb der Verhandlung fern. (Archivbild)
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Der Verteidiger eines IV-Gutachters hat am Montag am Bezirksgericht Zürich einen Freispruch gefordert. Der Staatsanwalt sprach sich für eine Verurteilung aus, obwohl er das Verfahren ursprünglich einstellen wollte.

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Auf Anweisung des Zürcher Obergerichts musste der Staatsanwalt die Ärzte anklagen, wie er vor Gericht sagte. Dennoch zeigte er sich nun überzeugt: «Der Sachverhalt ist gleich mehrfach bewiesen». Von der Befragung gebe es eine Aufzeichnung und die Aussagen des Klägers. Diese zeigten, dass die Befragung viel kürzer gewesen sei und Aussagen des Klägers im Gutachten falsch wiedergegeben worden seien.

Der Staatsanwalt beharrte auf den geforderten Freiheitsstrafen von drei beziehungsweise zwei Jahren. Der Chef des Gutachters habe den «Pfusch» des Mitarbeiters unterzeichnet, obwohl er fachfremd gewesen sei. «Gutachter dürfen nie und nimmer so arbeiten. Solche Gutachten wollen wir nicht», sagte der Staatsanwalt. Das Verhalten erschüttere das Vertrauen der Gesellschaft.

«Aufnahme rechtswidrig erlangt»

Der Verteidiger des 52-Jährigen hielt fest, dass bereits gerichtlich festgestellt worden sei, dass das Gutachten korrekt war. Er forderte einen Freispruch von allen Vorwürfen. Der Kläger habe erst fünf Jahre nach der Befragung Strafanzeige eingereicht. Zuvor hätten Sozialversicherungsgerichte seinem Mandanten recht gegeben.

Die heimliche Aufnahme durch den Kläger, die er später dem «Kassensturz» weiterleitete, bezeichnete der Verteidiger als nicht verwertbar. Diese sei rechtswidrig erlangt worden und könnte unvollständig sein, hielt er fest. «Ein strafbares Verhalten kann meinem Klienten auch mit der Aufnahme nicht nachgewiesen werden».

Der Prozess wird am Nachmittag fortgesetzt.