Kampf um BürgerrechtAustralierin erstreitet sich vor Gericht Schweizer Pass
Samuel Walder
3.12.2024
Der Schweizer Pass ist nicht nur ein Dokument der Behörden, sondern für viele ein kostbares Papier. Eine Australierin kämpft um die Staatsbürgerschaft in der Schweiz.
Symbolbild:KEYSTONE
Ein Streit um Fristen und eine Landkarte führt bis vor das Verwaltungsgericht. Jahrzehnte lang kämpft eine Australierin um die Schweizer Staatsbürgerschaft – und das zurecht.
Eine australische Frau entdeckte erst nach 20 Jahren ihre Schweizer Herkunft und kämpfte seitdem um den Schweizer Pass.
Schweizer Behörden verweigerten ihr zunächst den Pass, da sie sich angeblich nicht rechtzeitig bis zum 22. Lebensjahr gemeldet hatte.
Nach langem Hin und Her entscheidet das Verwaltungsgericht zugunsten der Frau und bestätigte mit einer «weitherzigen» Auslegung ihre Staatsbürgerschaft.
Eine unglaubliche Lebensgeschichte mit einem Happy End – so könnte man den Fall einer Frau zusammenfassen, die Jahrzehnte lang um ihre Schweizer Staatsbürgerschaft kämpfen musste.
Alles beginnt im Herbst 1970 in einem Vorort von Sydney, Australien. Ein Mädchen wird geboren: Ihre Eltern – eine Zürcherin und ein Mann aus dem Kanton Jura – sind nicht verheiratet. Kurz nach der Geburt geben sie das Kind zur Adoption frei. Warum, bleibt ein Rätsel.
Das Mädchen wächst ab 1971 bei einem australischen Ehepaar auf, ahnungslos über ihre wahre Herkunft. Erst 20 Jahre später erfährt sie die Wahrheit: Sie wurde adoptiert. Noch im selben Jahr beginnt sie, ihre biologischen Eltern zu suchen und wendet sich an das Swiss National Tourist Office in Australien. Doch erst Jahre später findet sie ihre Mutter und, 1996, schliesslich auch ihren Vater.
Ein Schweizer Pass – und ein Rechtsstreit
Nach einem weiteren Vierteljahrhundert, im Jahr 2022, entschliesst sich die mittlerweile 52-jährige Frau offiziell Schweizerin zu werden. Doch das zuständige Gemeindeamt des Kantons Zürich macht ihr einen Strich durch die Rechnung: Sie habe ihr Bürgerrecht längst vor über 30 Jahren verwirkt. Die Begründung? Ein fehlender Antrag bis zum 22. Lebensjahr.
Damit will sich die Frau nicht abfinden. Sie legt Rekurs bei der kantonalen Direktion der Justiz und des Innern ein – jedoch ohne Erfolg. Schliesslich zieht sie den Fall bis vor das Verwaltungsgericht. Dort bekommt sie nun endlich recht – mithilfe eines überraschenden Beweises: einer Schweizer Landkarte.
Streit zwischen Frau und Behörden
Laut dem Bundesgesetz über das Schweizer Bürgerrecht (BüG) gilt ein aussereheliches Kind automatisch als Schweizer Bürger, wenn ein Elternteil Schweizer ist – eine Adoption ändert daran nichts. Allerdings verlieren im Ausland geborene Kinder ihr Bürgerrecht, wenn sie sich nicht bis zum 22. Lebensjahr bei einer schweizerischen Behörde melden.
Genau an diesem Punkt begann der Streit: Das Gemeindeamt und die Justizdirektion argumentierten, die Frau habe erst 2017 Kontakt mit dem schweizerischen Generalkonsulat in Sydney aufgenommen – viel zu spät.
Die Frau hingegen machte geltend, dass ihre Kontaktaufnahme mit dem Swiss National Tourist Office im Jahr 1991 die entscheidende Meldung darstelle. Als Beweis legte sie eine Landkarte vor, die sie damals von der Behörde erhalten hatte, mit einer Markierung des Heimatorts ihrer Mutter in der Schweiz.
Die Auslegung soll «weithertzig» sein
Das Verwaltungsgericht gab ihr schlussendlich recht. Es stellte fest, dass das BüG nicht klar definiere, was genau als Meldung anerkannt werde. Deshalb solle die Auslegung «weitherzig» sein, und im Zweifel sei von einer rechtzeitigen Meldung auszugehen.
Entscheidend war zudem, dass die Frau sich unmittelbar nach der Entdeckung ihrer Adoption 1991 an das Swiss National Tourist Office und später an das Konsulat gewandt hatte. Die Beschwerde wurde gutgeheissen: Die Frau ist und bleibt Schweizerin.
Der Fall zeigt, wie kompliziert und emotional die Frage nach Identität und Staatsbürgerschaft sein kann. Für die Frau endete der lange Kampf um ihren Pass schliesslich erfolgreich – und mit einer klaren Botschaft: Heimat ist mehr als nur eine Formalität.
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