Solothurner Jura Verdeckte Aufnahmen: Bauer bei Tierquälerei ertappt

tafu

17.10.2019

Ein verdeckt gedrehtes Video zeigt erschreckende Aufnahmen von einem Schweinetransport. Die Solothurner Kantonstierärztin erstattete Strafanzeige gegen den Landwirt. 

Einen Fall von Tiermisshandlung zeigte die SRF-«Rundschau» am gestrigen Mittwochabend: In einem versteckt gedrehten Video war zu sehen, wie auf einem Bauernhof im solothurnischen Jura Schweine misshandelt werden. «Hör auf zu brüllen», sagt ein Mann genervt, als er und ein weiterer Helfer ein Tier an Ohren und Schwanz hochheben und in eine Schubkarre werfen. Das Schwein schreit – offenbar vor Schmerzen.

Tierschützer hatten das Video heimlich Anfang des Jahres aufgenommen und es über Umwege der Tierrechts-Organisation «Tier im Fokus» zukommen lassen. Doch von Tierquälerei könne keine Rede sein, findet der  betreffende Bauer: «Den Tieren macht das nichts aus, wenn man sie an Schwanz und Ohr hochhebt», so Alfred Lindenberger. Es handle sich sogar um Freudenschreie. Lindenberger hat die Firma Künzler AG aus Richterswill am Zürichsee mit dem Transport der Schweine beauftragt. Geschäftsführer Philippe Düggelin habe nach eigenen Angaben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass die Behandlung der Tiere nicht angemessen sei.

Auch die Kantonstierärztin von Solothurn, Doris Bürgi, sieht hier einen klaren Fall von Verstoss gegen das Tierschutzgesetz und erstattet Strafanzeige gegen den Bauern. Allerdings liegt das Problem in einer Grauzone: Von den Behörden werden lediglich Haltung und Transport der Schweine überwacht. «Das Verladen bekommen wir nie zu sehen», so Bürgi. Gegenüber der «Rundschau» betont sie weiter, dass elementare Teile des Schweizer Tierschutzgesetzes verletzt worden seien. Man dürfe den Tieren keine Schmerzen zufügen, beim Transport müssen sie schonend behandelt werden. Der Verstoss gegen eben diese Punkte habe Bürgi dazu bewogen, Strafanzeige zu stellen.

Hohe Strafe unwahrscheinlich

Dass die Strafe für den Bauern sehr hoch ausfallen wird, erscheint allerdings eher unwahrscheinlich. Der ehemalige Tieranwalt des Kantons Zürich, Antoine Goetschel, betont gegenüber SRF, dass er die Strafanzeige durch Bürgi begrüsse. Doch rechne er mit einer Busse von 150 bis 200 Franken. «Ein Betrag, bei dem der Bauer wohl sagt, das nehme ich in Kauf.»

Im Zusammenhang mit dem kürzlich aufgedeckten Skandal in einem deutschen Tierversuchslabor in Hamburg, das Versuche im Auftrag einer Schweizer Biotech-Firma durchführte, machte auch Juristin und Tierschützerin Vanessa Gerritsen deutlich, dass bei den Tierschutzgesetzen in der Schweiz einiges im Argen liege. Im Interview mit dem Magazin «Espresso» von Radio SRF1 betonte sie, dass es bei der Kategorisierung von Tierversuchen häufig zu Streitfällen käme. Man könne nie genau wissen, was ein Tier tatsächlich empfinde. Weiterhin decke der Kriterienkatalog für Tierversuche nie wirklich alle Fälle ab. «Die Tierhaltung wird völlig ausser Acht gelassen. Dabei hat diese einen grossen Einfluss auf die Belastung des Tieres», so Gerritsen weiter.

In dem deutschen Labor wurde Hunden eine Testsubstanz zugeführt, anschliessend wurden sie sich selbst überlassen und verbluteten von innen. Das Labor hatte mit seiner Vorgehensweise gegen internationale Tierschutzbestimmungen verstossen.

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