Unerlaubte Waffe verwendet Bauer erschiesst zwei Füchse – Strafbefehl

Lea Oetiker

10.11.2025

Der Landwirt hat zwei Füchse erschossen.
Der Landwirt hat zwei Füchse erschossen.
IMAGO/alimdi

Ein 52-jähriger Bauer hat ohne Bewilligung zwei Füchse getötet – mit einer Waffe, die für die Jagd nicht zugelassen war. Nun wurde der Mann per Strafbefehl verurteilt.

Lea Oetiker

Keine Zeit? blue News fasst für dich zusammen

  • Ein Landwirt aus dem Zürcher Unterland hat ohne Jagdbewilligung zwei Füchse erschossen und dabei unerlaubte Waffen verwendet.
  • Bei einer Hausdurchsuchung entdeckten Ermittler zudem ungesichert aufbewahrte Gewehre und Munition.
  • Der 52-Jährige wurde wegen mehrfacher Tierquälerei und Verstössen gegen das Waffengesetz zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Ein Landwirt aus dem Zürcher Unterland soll letztes Jahr zweimal zu einer Kleinkaliberwaffe der Marke Anschütz gegriffen haben, um einen Fuchs zu erlegen. Doch die Waffe war weder für die Jagd zugelassen, noch verfügte der 52-Jährige über eine Jagdbewilligung. Das geht aus einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hervor, der dem «Tages-Anzeiger» vorliegt.

Seit der Einführung des Jagdgesetzes im Jahr 2023 gelten strengere Regeln: Bauern dürfen schadenstiftendes Wild wie Füchse, Dachse, Marder oder Wildschweine im Umkreis von 100 Metern um Haus, Stall oder Scheune nicht mehr eigenständig erlegen.

Für Abschüsse ist seither ein Treffsicherheitsnachweis erforderlich, der jährlich erneuert werden muss. Zudem sind nur jagdlich bewilligte Waffen zugelassen, und jede Aktion muss gemeldet werden.

Bedingte Geldstrafe und Busse

Die Untersuchung zeigte, dass der Landwirt in seinem Schlafzimmer Waffen und Munition ungesichert aufbewahrte. Neben mehreren Kleinkaliberbüchsen fanden die Ermittler eine Winchester-Pump-Action, ein umgebautes Karabinergewehr, einen sogenannten Kaninchentöter sowie 46 offen gelagerte Patronen.

Der Schweizer wurde per Strafbefehl wegen mehrfacher Tierquälerei und Verstössen gegen das Waffengesetz verurteilt. Das Gericht sprach eine bedingte Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 120 Franken aus – insgesamt 9600 Franken, die er nur im Wiederholungsfall während der Probezeit zahlen muss. Unbedingt fällig sind hingegen die Busse von 2800 Franken sowie die Verfahrenskosten von 1000 Franken. Dafür erhält er eine Rechnung.