Prozess um Zugunfall Bedingte Geldstrafe für Lokführer von Granges-Marnand VD

SDA

2.11.2017 - 12:56

Nach dem Zugunfall von Granges-Marnand VD hat die Waadtländer Justiz einen Lokführer der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt.

Der 58-jährige Lokführer erhielt eine bedingte Strafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren. Das Urteil entspricht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte im Prozess am vergangenen Dienstag eine mildere Strafe verlangt.

Der Lokführer hatte im Prozess bestritten, ein Haltesignal überfahren zu haben. Wenn er ein rotes Signal gesehen hätte, wäre er nicht abgefahren, hatte der Lokführer zu Protokoll gegeben. Damit widersprach er der Anklage und dem Untersuchungsbericht.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hatte in ihrem Schlussbericht festgehalten, dass der Lokführer des Regionalzugs in Richtung Lausanne am Kreuzungsbahnhof Granges-Marnand VD am 29. Juli 2013 ein Haltesignal missachtet hatte.

Kurz nach der Ausfahrt aus dem Bahnhof kam es auf der eingleisigen Bahnstrecke zu einem Zusammenstoss mit einem entgegenkommenden RegioExpress. Der 24-jährige Lokführer des anderen Zuges kam ums Leben, von den 45 Passagieren in beiden Zügen wurden 26 verletzt.

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