Lockerung im BergsturzgebietSperrzone in Blatten angepasst – Bewohner können in ihre Häuser
SDA
22.5.2026 - 19:02
Bewohnbare Häuser wurden aus der Sperrzone herausgenommen.
Keystone/Cyril Zingaro
Im Bergsturzgebiet in Blatten haben die Behörden die Sperrzone angepasst. Eigentümer können nun ohne Sonderbewilligung in unbeschädigte und bewohnbare Gebäude zurück
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Keystone-SDA, Redaktion blue News
22.05.2026, 19:02
22.05.2026, 19:30
SDA
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Im Bergsturzgebiet in und um Blatten haben die Behörden die Sperrzone angepasst.
Neu werden bewohnbare Häuser in Blatten sowie in den Weilern Eisten und Weissenried herausgenommen.
Somit dürfen Eigentümern in unbeschädigte und bewohnbare Gebäude ohne Sonderbewilligung zurückkehren.
Die Sperrzone rund um das Bergsturzgebiet in Blatten ist am Freitag für den Sommer teilweise angepasst worden. Ziel der Lockerungen ist es, Eigentümern die Rückkehr in unbeschädigte und bewohnbare Gebäude ohne Sonderbewilligung zu ermöglichen.
Wie die Behörden am Freitag auf dem Portal Gemeinde-News mitteilten, erfolgte die Anpassung auf Empfehlung des Walliser Dienstes für Naturgefahren sowie in Absprache mit den Gemeinderäten von Blatten und Wiler. Neu werden bewohnbare Häuser in Blatten sowie in den Weilern Eisten und Weissenried aus der Sperrzone herausgenommen.
Weiterhin verboten bleibt der Zugang – ausser mit zeitlich begrenzter Sonderbewilligung – zu zahlreichen Bereichen, die vom Bergsturz vom 28. Mai betroffen sind. Dazu zählen insbesondere die Gebiete rund um den neu entstandenen See im zerstörten Dorf, der Schuttkegel sowie weitere gefährdete Zonen. Das Überwachungssystem werde entsprechend angepasst, teilten die Behörden weiter mit.
Gleichzeitig informiert die Gemeinde Blatten die betroffenen Bewohner über die Nutzung der Warn-App EchoSOS. Nach der Installation informiert die Anwendung über allfällige Veränderungen der Lage. Für Personen mit Sonderbewilligung wird die Nutzung der App ab dem 1. Juni obligatorisch.