Postauto Berner Wirtschaftsstrafgericht weist Anklage im Postauto-Fall ab

pa, sda

18.12.2020 - 15:37

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat. (Archivbild)
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hatte im Rahmen einer ordentlichen Revision festgestellt, dass die Postauto Schweiz AG seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese zwischen 2007 und 2015 in andere Geschäftsfelder umgebucht hat. (Archivbild)
Keystone

Das Berner Wirtschaftsstrafgericht weist das Verfahren gegen ehemalige Postauto-Kader wegen «schwerwiegender Verfahrensmängel» an die Staatsanwaltschaft zurück. Stolperstein ist die Einsetzung externer Verfahrensleiter.

Das Bundesamt für Polizei (fedpol) hatte 2018 alt Bundesrichter Hans Mathys und Kantonsrichter Pierre Cornu als externe Verfahrensleiter im sogenannten «Postauto-Fall» eingesetzt. Dabei ging es um allfällige Widerhandlungen gegen das eidgenössische Subventionsgesetz.

Für die Einsetzung von Mathys und Cornu mangelt es laut dem Wirtschaftsstrafgericht des Kantons Bern jedoch an einer formell-gesetzlichen Grundlage. Dies sei als «schwerwiegender Mangel zu qualifizieren», teilte das Gericht am Freitag mit. Die Folge ist die Rückweisung des Verfahrens ins Stadium der Untersuchung.

Gemäss Bundesverfassung könnten Verwaltungsaufgaben auch an Organisationen und Personen übertragen werden, die ausserhalb der Bundesverwaltung arbeiten, schreibt das Gericht. Dazu bedürfe es aber einer formell-gesetzlichen Grundlage.

Zurück auf Feld eins

Die Verletzung von Verfahrensvorschriften habe regelmässig die Nichtigkeit zur Folge. Dadurch sei die Rechtssicherheit jedoch nicht gefährdet, da noch keine Entscheide zur Erledigung des Verfahrens gefällt wurden. Der Fall geht nun zurück an die Staatsanwaltschaft.

Im Visier der fedpol-Anklage standen sechs ehemalige Mitglieder des Post- sowie des Postauto-Kaders darunter der ehemalige Finanzchef des Post-Konzerns, Pascal Koradi. Dieser nahm den Beschluss des Wirtschaftsstrafgerichtes «mit Genugtuung» zur Kenntnis, wie er mitteilte.

Er habe sich während des gesamten Verfahrens «gegen die einseitige und voreingenommene Verfahrensführung des fedpol gewehrt», heisst es in Koradis Stellungnahme. Zwar seien nun zwei Jahre dieses «aufreibenden und kostspieligen Verfahrens» umsonst gewesen. Nun bestehe aber"endlich eine Chance auf eine tatsächlich objektive Aufarbeitung des Sachverhaltes».

Beim fedpol hiess es am Freitag auf Anfrage, man nehme den Entscheid zur Kenntnis und prüfe die Konsequenzen. Die Behörde warf den Beschuldigten vor, sie hätten in ihren Funktionen das Bundesamt für Verkehr (BAV) über die effektiven Gewinne des Unternehmens getäuscht, um Abgeltungskürzungen in den Folgejahren zu vermeiden.

Postauto-Affäre finanziell geregelt

Die Postauto-Affäre war im Herbst 2017 ins Rollen gekommen. Damals stellte das BAV bei einer ordentlichen Revision fest, dass Postauto Schweiz seit 2007 Gewinne im abgeltungsberechtigten regionalen Personenverkehr erzielt und diese in andere Geschäftsfelder umgebucht hatte.

Finanziell ist der Postauto-Skandal erledigt. Postauto Schweiz hat Bund, Kantonen und Gemeinden insgesamt rund 205 Millionen Franken an erschwindelten Subventionen zurückgezahlt. Nachdem die Machenschaften aufgeflogen waren, mussten alle Geschäftsleitungsmitglieder von Postauto ihren Posten räumen.

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