Bundesstrafgericht Berufsmilitär erachtet Zünder als Attrappe

SDA

26.9.2018 - 15:06

Ein Berufsmilitär der Schweizer Armee steht wegen des Vorwurfs der versuchten Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz vor dem Bundesstrafgericht. (Archivbild)
Ein Berufsmilitär der Schweizer Armee steht wegen des Vorwurfs der versuchten Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz vor dem Bundesstrafgericht. (Archivbild)
Source: KEYSTONE/TI-PRESS/ALESSANDRO CRINARI

Ein Offizier der Schweizer Armee wird von der Bundesanwaltschaft (BA) beschuldigt, in Russland einen Zünder für eine Panzermine bestellt und damit gegen das Kriegsmaterialgesetz verstossen zu haben. Der Angeklagte steht nun vor Bundesstrafgericht.

Der Oberleutnant hat in der Befragung vor dem Gericht ausgesagt, dass er davon ausgegangen sei, dass es sich beim bestellten Objekt um eine Attrappe und damit nicht um Kriegsmaterial handle.

Er habe das Objekt zu Schulungszwecken einsetzen wollen. Für den Einsatz seiner Truppe sei es wichtig, dass die Männer Zünder wie diese erkennen könnten.

Das Seco ist der Ansicht, dass es sich um einen Bestandteil einer ursprünglich funktionsfähigen Mine handle. Bei der Untersuchung des Objekts wurden Spuren von Sprengstoff darauf gefunden.

Die BA verurteilte den Berufsmilitär im Juli mit einem Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 200 Franken. Zudem ordnete sie die Einziehung und Vernichtung des Zünders an.

Der Betroffene legte gegen den Strafbefehl Einsprache ein, weshalb der Fall vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verhandelt wird.

Der Verteidiger beantragte in seinem Plädoyer einen Freispruch vom Vorwurf der versuchten Widerhandlung gegen das Kriegsmaterialgesetz. (Fall SK.2018.41)

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