Übersicht
Live Fussball
Ligen
Übersicht
Live Tennis
Turniere
Resultate
Übersicht
Live Eishockey
Resultate und Tabelle
Übersicht
Live Motorsport
Rennen und Wertungen
Übersicht
Live Wintersport
Resultate und Wertungen FIS
Resultate und Wertungen IBU
- News
- 24h-Ticker
- Schweiz
- Regional
- Corona
- International
- Vermischtes
- Wirtschaft
- Wissen & Technik
- Digital
- Fussball
- Super League
- Challenge League
- Champions League
- Bundesliga
- Premier League
- Serie A
- LaLiga
- Ligue 1
- Europa League
- Conference League
Rückfallgefahr Der Mörder von Marie wird verwahrt

Der Mörder von Marie wird ordentlich verwahrt. Das urteilt das Waadtländer Kantonsgericht im Berufungsprozess. Nach Ansicht der Richter besteht ein hohes Rückfallrisiko.
Die Berufungsverhandlung vor dem Waadtländer Appellationsgericht dauerte nicht einmal eine Stunde. Die Verteidigerin ergriff als erste das Wort. Sie bestritt nicht, dass der heute 42-jährige Wiederholungstäter psychisch schwer krank sei.
Ihr Mandant sei ein «Mann, der leidet» und der behandelt werden müsse. Fontana vertrat die Ansicht, dass man dem zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilten Mörder auch eine Chance geben müsse. Aus diesem Grund plädierte sie für eine stationäre therapeutische Massnahme.
Staatsanwalt sieht sich als «Wachhund»
Für den Waadtländer Staatsanwalt Eric Cottier dagegen war nur ein Weg vorstellbar: die ordentliche Verwahrung des Täters. Dieser habe sich überhaupt nicht geändert. Er sei definitiv ein Manipulator und absolut unzugänglich für eine Therapie.
Der Verurteilte sei «ein Raubtier» und er als Staatsanwalt sei der Wachhund, sagte Cottier. Es gebe nur ein Ziel, nämlich zu verhindern, dass andere junge Frauen in dessen Hände fielen. «Zwei sind zu viel, drei wären unerträglich», sagte der Staatsanwalt.
Der Mörder von Marie ist laut früheren psychiatrischen Gutachten ein gefährlicher Wiederholungstäter. Der Mann aus dem Kanton Freiburg war bereits im Jahr 2000 im Alter von 22 Jahren zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt worden, weil er 1998 seine damalige Ex-Freundin in einem Chalet in La Lécherette VD vergewaltigt und erschossen hatte.
Elektronische Fussfesseln
2012 erfolgte eine bedingte Entlassung. Obwohl er unter Hausarrest stand und elektronische Fussfesseln trug, konnte der bereits verurteilte Mörder das Überwachungssystem überlisten und sich unbemerkt entfernen.
Ab März 2013 stand er in Kontakt mit der 19-jährigen Marie, die er über das Internet kennengelernt hatte. Am 13. Mai 2013 entführte er sein Opfer mit einem Auto und fuhr mit der jungen Frau von ihrem Arbeitsplatz in Payerne VD in einen Wald bei Châtonnaye FR, wo er sie über Stunden quälte und schliesslich mit einem Gürtel erdrosselte. Die Tat sorgte landesweit für Entsetzen.
Für dieses Verbrechen wurde der Wiederholungstäter im März 2016 wegen Mordes, sexueller Nötigung, Freiheitsberaubung und Entführung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und zu einer lebenslänglichen Verwahrung verurteilt. Das Kantonsgericht Waadt bestätigte dieses Urteil vollumfänglich.
Das Bundesgericht allerdings bestätigte im März 2018 nur die lebenslängliche Freiheitsstrafe, hob die lebenslängliche Verwahrung hingegen auf. Die Richter in Lausanne hatten argumentiert, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die lebenslängliche Verwahrung nicht erfüllt seien.
Gutachter uneins
Dafür bräuchte es zwei unabhängige psychiatrische Gutachten, die den Verurteilten übereinstimmend als "dauerhaft nicht therapierbar" bezeichneten. Im Fall des Mörders von Marie seien die Gutachter zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen.
Das Kantonsgericht wird einzig die Frage der lebenslänglichen Verwahrung nochmals neu entscheiden, die lebenslängliche Freiheitsstrafe ist dagegen definitiv.
Zurück zur StartseiteSDA