Aktuell Beschuldigter im Andelfinger Käfig-Prozess bittet um Verzeihung

fn, sda

18.9.2024 - 14:52

Ein Ehepaar aus der Region Winterthur muss sich vor Gericht verantworten, weil es zwei Hausangestellte in Käfigen hielt. Der Mann wollte so seine dominante Neigung ausleben. (Archivbild)
Ein Ehepaar aus der Region Winterthur muss sich vor Gericht verantworten, weil es zwei Hausangestellte in Käfigen hielt. Der Mann wollte so seine dominante Neigung ausleben. (Archivbild)
Keystone

Der 46-jährige Schweizer, der mit Hilfe seiner Frau zwei Hausangestellte in Käfigen hielt, hat am Mittwoch vor Bezirksgericht Andelfingen ZH um Entschuldigung gebeten. «Ich habe zu wenig auf die Befindlichkeiten der Frauen geachtet», sagte er.

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Er habe Regeln verletzt und sei über das Ziel hinausgeschossen, sagte der Beschuldigte in seinem Schlusswort. «Aber diese Geschichte wiederholt sich nicht.» Er habe in der Therapie gelernt, wie er sein Bedürfnis, Dominanz auszuüben, legal ausleben könne, versprach der Fessel-Liebhaber mit narzisstischer Persönlichkeitsstörung.

Auch seine philippinische Ehefrau bat im Schlusswort die beiden eingesperrten Hausangestellten um Verzeihung. «Ich wurde von meinem Mann manipuliert. Aber ich hatte Zweifel.» Ihr Fehler sei gewesen, dass sie nicht auf diese Zweifel gehört habe. Das Bezirksgericht Andelfingen wird das Urteil gegen das Ehepaar voraussichtlich am Donnerstag von kommender Woche verkünden.

Der Göttergatte befiehlt

Am zweiten Tag im «Haussklavinnen-Prozess» forderte der Anwalt der Frau einen vollen Freispruch. Seine Mandantin habe keinesfalls eine «Gefängniswärter-Funktion» gehabt, wie es ihr die Anklage vorwerfe. Sie gebe zu, dass sie «gelegentlich geholfen habe, die Fesseln anzulegen und die Käfigtür zuzustossen». Aber nur wenn ihr Mann nicht da gewesen sei. «Sie tat, was ihr Göttergatte ihr befahl.»

Die Staatsanwältin glaubt diese Darstellung nicht. «Sie war nicht bloss eine instrumentalisierte Marionette ihres Mannes», sagte sie. Auch eine devote Stellung hätte sie nicht daran hindern müssen, empathisch zu sein und die Frauen zu fragen, wie es ihnen gehe. «Sie hat sich gegen die Opfer und für die eigenen materiellen Bedürfnisse in der Schweiz entschieden.»

Sie fordert für die Philippina wegen mehrfacher Gehilfenschaft zur Freiheitsberaubung eine bedingte Freiheitsstrafe von 10 Monaten, dazu solle sie für fünf Jahre des Landes verwiesen werden.

Bis zu 17 Stunden im Käfig

Der Ehemann ist angeklagt, zwei junge Ausländerinnen mit falschen Versprechungen als «Haussklavinnen» rekrutiert und ausgebeutet zu haben. Dabei soll er sie täglich für bis zu 17 Stunden in einen Käfig gesperrt haben. Den Rest der Zeit mussten sie in Dienstmädchenuniform putzen, für 800 Franken im Monat.

Machten sie einen Fehler, wurden sie vom «Dom», also dem dominanten Mann, bestraft. Eine mögliche Strafe war etwa, dass die Hände auf den Rücken gefesselt wurden oder sie enge Handschuhe tragen mussten.

Die Polizei beendete das «Setting»

Das erste Opfer musste bis zu seiner Flucht 10 Monate unter diesen Bedingungen leben, das zweite vier Wochen lang. Dann wurde das «vertraglich vereinbarte Setting», wie es der Beschuldigte nannte, von der Polizei beendet. Das erste Opfer hatte Anzeige erstattet.

Der Mann ist unter anderem wegen Menschenhandels und Freiheitsberaubung angeklagt. Weil er geständig ist, wird das Verfahren abgekürzt geführt. Das heisst, dass sich der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft auf einen Urteilsvorschlag einigten.

Dieses kann das Gericht zum Urteil erheben. Dann erhält der Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wobei er 9 Monate absitzen soll. Davon verbüsste er bereits fünf Monate in in U-Haft. Es ist aber auch möglich, dass das Gericht das abgekürzte Verfahren ablehnt und die Sache zurück an die Staatsanwaltschaft schickt.