Deutschland Beschuldigter im Fall Maddie: Neue Ermittlungen wegen Vergewaltigung

SDA

22.9.2020 - 14:25

ARCHIV – Blick auf die Justizvollzugsanstalt Kiel. Der Verdächtige im Fall des vor gut 13 Jahren verschwundenen britischen Mädchens «Maddie» verbüsst hier derzeit eine Haftstrafe. Gegen ihn haben Strafverfolger weitere Ermittlungen aufgenommen. Foto: Carsten Rehder/dpa
ARCHIV – Blick auf die Justizvollzugsanstalt Kiel. Der Verdächtige im Fall des vor gut 13 Jahren verschwundenen britischen Mädchens «Maddie» verbüsst hier derzeit eine Haftstrafe. Gegen ihn haben Strafverfolger weitere Ermittlungen aufgenommen. Foto: Carsten Rehder/dpa
Source: Keystone/dpa/Carsten Rehder

Gegen den im Fall Maddie beschuldigten Deutschen haben Strafverfolger weitere Ermittlungen aufgenommen. Ein mögliches Opfer habe sich nach dem Zeugenaufruf in mehreren Ländern bei britischen Medien gemeldet, sagte Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft Braunschweig am Montag. Es werde inzwischen wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer jungen Irin im Jahr 2004 an der Algarve ermittelt, bestätigte er. Über das weitere Verfahren gegen den 43-Jährigen hatte zunächst die «Braunschweig Zeitung» berichtet.

Anfang Juni hatten das Bundeskriminalamt (BKA) und die Staatsanwaltschaft Braunschweig gemeinsam mitgeteilt, dass sie im Fall der vermissten Britin Madeleine McCann gegen einen Deutschen wegen Mordverdachts ermitteln. Es handele sich um einen mehrfach vorbestraften Sexualstraftäter. Ein Zeugenaufruf, zu dem ein Beitrag in der ZDF-Sendung «Aktenzeichen XY... ungelöst» lief, löste Reaktionen und Hinweise in mehreren Ländern aus.

Vor mehr als 13 Jahren war Madeleine «Maddie» McCann kurz vor ihrem vierten Geburtstag im portugiesischen Praia da Luz verschwunden – der Fall sorgt bis heute weltweit für Aufsehen.

Der Verdächtige sitzt derzeit in Kiel wegen Drogenhandels in Haft. Zum Stand der Ermittlungen im Fall Maddie sagte Staatsanwalt Wolters am Montag, es gebe keinen neuen Stand: Gegen den Beschuldigten bestehe auch weiterhin ein «beweisgestützter Verdacht» des Mordes.

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