Kollegen überfahrenBeschuldigter macht vor Zürcher Gericht Notwehr geltend
leph, sda
24.4.2023 - 10:38
Ein 30-jähriger Schweizer soll in einem Parkhaus in Dübendorf einen Arbeitskollegen überfahren haben, nachdem er mit diesem in einen Streit geriet. Vor dem Zürcher Obergericht machte er Notwehr geltend.
leph, sda
24.04.2023, 10:38
24.04.2023, 13:04
SDA
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Bei der Weihnachtsfeier in Dübendorf gerieten zwei Kollegen im Jahr 2019 in Streit.
In der Folge wurde einer der Arbeitskollegen vom anderen mit dem Auto überfahren.
DieStaatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten versuchte vorsätzliche Tötung vor.
Zum Streit zwischen den beiden Männern kam es im Dezember 2019 nach der Weihnachtsfeier des gemeinsamen Arbeitgebers in einem Lokal in Dübendorf.
Das spätere Opfer und der Beschuldigte haben beide familiäre Wurzeln in unterschiedlichen Ländern des früheren Jugoslawiens. Gemäss dem Beschuldigten habe ihn sein Arbeitskollege wüst beschimpft, und ihm unter anderem vorgeworfen, er gehöre einem «Genozid-Volk» an.
Nach dem verbalen Streit soll der Beschuldigte seinen Kontrahenten ins Gesicht geschlagen haben. Daraufhin habe dieser ein Werkzeug aus seinem Auto geholt und gedroht, ihn umzubringen.
«Ich hatte Angst um mein Leben»
Der Beschuldigte habe sich deshalb in sein Auto gesetzt und flüchten wollen. «Ich hatte Angst um mein Leben», sagte er an der Gerichtsverhandlung. Sein Arbeitskollege, der einen Wagenheber in der Hand hielt, sei ihm jedoch im Weg gestanden. Er sei auch nicht zur Seite gewichen, als er im Schritttempo losgefahren sei.
Der Mann stürzte und geriet unter das Auto. «Ich habe das Auto sofort zurückgesetzt, damit er nicht eingeklemmt bleibt», sagte der Beschuldigte.
Das Opfer wurde dabei nicht lebensgefährlich verletzt, leidet gemäss den Schilderungen seiner Anwältin trotzdem bis heute unter den Folgen des Vorfalls. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten versuchte vorsätzliche Tötung vor. Nur durch Zufall sei es nicht zu schlimmeren, möglicherweise tödlichen Verletzungen gekommen.
Der Verteidiger forderte vor Obergericht einen Freispruch. Sein Mandant habe in Notwehr gehandelt. Er habe sich vor dem Angreifer, der ihn mit dem Tod gedroht habe, in Sicherheit bringen wollen. Dieser hätte einfach zur Seite treten können, um zu verhindern, dass er unter das Auto geraten könnte.
Mehrjährige Freiheitsstrafe in der Vorinstanz
Das Bezirksgericht Uster verurteilte den 30-jährigen Chauffeur, der nach der Tat ins Ausland flüchtete und rasch verhaftet wurde, im Dezember 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 10 Monaten.
Als nächstes wird der zuständige Staatsanwalt sein Plädoyer halten. Wann das Gericht sein Urteil bekanntgeben wird, ist noch nicht bekannt.