Bundesgericht Beschwerde gegen partielles Bettelverbot teilweise gutgeheissen

zs, sda

6.4.2023 - 12:01

Eine Bettlerin sitzt in der Freien Strasse in Basel. (Archivbild)
Eine Bettlerin sitzt in der Freien Strasse in Basel. (Archivbild)
Keystone

Das partielle Bettelverbot in Basel-Stadt ist für öffentliche Parks unverhältnismässig. Dies hat das Bundesgericht entschieden und die entsprechende Bestimmung aufgehoben. Weitere Elemente des Gesetzes lassen sich hingegen grundrechtskonform anwenden.

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Das Bundesgericht hat eine Beschwerde von drei Organisationen und zwei Privatpersonen gegen das partielle Bettelverbot des Kantons Basel-Stadt teilweise gutgeheissen. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hervor.

Das Bettelverbot in Parks hat das Bundesgericht aufgehoben, weil es sich nicht durch ein überwiegendes öffentliches Interesse rechtfertigen lässt. Parkbesucherinnen und -besucher seien mit dem Verbot von aufdringlichem oder aggressivem Betteln ausreichend geschützt.

Gegenüber passiv bettelnden Menschen dürfe eine Busse nur verhängt werden, wenn vorangehende mildere Massnahmen erfolglos geblieben seien. Ansonsten wäre die Busse bei mittellosen Personen lediglich ein Zwischenschritt zum Freiheitsentzug, so das Bundesgericht. (Urteil 1C_537/2021 vom 13.3.2023)