Bezirksgericht Zürich Zehn Jahre Gefängnis nach Tötung mit Holzkeule

SDA / tchs

15.12.2023 - 19:01

Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen 39-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung sowie Nebendelikten zu zehn Jahren Haft. ((Archivbild)
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte einen 39-Jährigen wegen vorsätzlicher Tötung sowie Nebendelikten zu zehn Jahren Haft. ((Archivbild)
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Mit einer Holzkeule und den Fäusten prügelte der 39-Jährige auf sein Opfer ein, nun muss er eine zehnjährige Haftstrafe antreten. Neben vorsätzlicher Tötung wurde er auch einiger Nebendelikte schuldig gesprochen.

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  • Eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 20 Tagen sowie eine 300-Franken-Busse lautet die Strafe für einen 39-jährigen Mann.
  • Der Täter hatte im März 2022 mit einer Holzkeule und den Fäusten auf sein 58-jähriges Opfer eingeschlagen, es verstarb später im Krankenhaus.
  • Der beschuldigte Iraner bat darum, auf eine Landesausweisung zu verzichten.

Das Bezirksgericht Zürich hat am Freitag einen 39-jähriger Mann der vorsätzlichen Tötung und einiger Nebendelikte schuldig gesprochen. Es sprach eine Freiheitsstrafe von 10 Jahren und 20 Tagen und eine 300-Franken-Busse aus.

Nach Verbüssen der Strafe muss der Iraner die Schweiz für 12 Jahre verlassen. Die Sperre gilt für den gesamten Schengenraum. Während des Strafvollzugs hat der Mann eine ambulante Therapie zu absolvieren. Gemäss psychiatrischem Gutachten leidet er an einer Persönlichkeitsstörung mit schizoiden, dissozialen und paranoiden Anteilen.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht deshalb eine leicht verminderte Schuldfähigkeit. Es bezog allerdings auch diverse Vorstrafen ein. Das Urteil ist noch nicht rechtsgültig. Es kann ans Obergericht des Kantons Zürich weitergezogen werden.

«Klarer Eventualvorsatz»

Die Staatsanwältin hatte eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren und eine ebenso lange Landesverweisung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf eine milde Strafe wegen fahrlässiger Tötung. Gemäss Gericht muss aber jemand, der so kräftig auf den Kopf seines Gegenüber einwirkt, sich sagen lassen, dass er mit gravierenden Verletzungen bis hin zum Tod rechnen müsse.

Damit liege klar Eventualvorsatz vor. Der Beschuldigte habe nicht mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt, er habe die tödlichen Folgen seiner Schläge aber in Kauf genommen. Der Mann sei mit einem «beträchtlichen Mass an Gewaltanwendung» und hoher krimineller Energie vorgegangen, sagte der vorsitzende Richter in der mündlichen Urteilsbegründung.

Mit Holzkeule geprügelt

Der Beschuldigte hatte am Nachmittag des 3. März 2022 seinen Bekannten, einen 58-jährigen Schweizer, in dessen Wohnung besucht. Es kam zu einem Streit. Mit einer Holzkeule und den Fäusten prügelte der Beschuldigte auf Kopf und Oberkörper seines Bekannten ein. Dieser erlitt Knochenbrüche und schwere Kopf- und Hirnverletzungen, die sechs Tage nach der Tat zu seinem Tod im Spital führten.

Wie der Richter ausführte, hatten Nachbarn Lärm und Hilfeschreie gehört, die Polizei gerufen und an der Wohnungstür geklingelt. Der 58-Jährige habe ihnen schwer verletzt und blutüberströmt geöffnet, der Beschuldigte sei erst danach zur Tür gekommen – unverletzt. Das Opfer habe den Nachbarn und auch den Polizisten den Tatablauf geschildert.

Keine Zweifel an Täterschaft

Das Gericht hatte keine Zweifel, dass der Beschuldigte die Tat begangen und dabei die Holzkeule benutzt hatte, was er in Abrede stellte. Die von der Anklage aufgeführten Fusstritte seien dagegen nicht zu erstellen. Und der genaue Tatablauf bleibe «etwas unklar».

Wie der 39-Jährige den Tatablauf schildere, sei widersprüchlich und unglaubhaft, streckenweise realitätsfern. Es seien Schutzbehauptungen. Der Mann hatte geltend gemacht, der Ältere habe ihn angegriffen, er habe in Notwehr gehandelt. Dabei habe er allerdings überreagiert, räumte er ein.

Landesverweisung im öffentliche Interesse

Der Beschuldigte bat darum, auf eine Landesverweisung zu verzichten. Sein Verteidiger erklärte, eine solche wäre «ein absolutes Trauma» für seinen Mandanten. Der Mann war als Kleinkind in die Schweiz gekommen, hatte hier Schulen und Lehre absolviert und gearbeitet. Nach dem Tod seines Vaters stürzte er ab, konsumierte Alkohol und Drogen und bezog seit 2016 eine IV-Rente.

Der Beschuldigte sei «sicher ein Härtefall», sagte der Richter. Das öffentliche Interesse, dass er die Schweiz verlasse, überwiege jedoch. Gemäss Gutachten bestehe eine hohe Rückfallgefahr. Der Mann spreche Persisch, und die Situation im Iran spreche nicht gegen eine Einreise.