Mutmasslich von Leonardo da Vinci «Isabella d'Este» bleibt in der Schweiz

SDA/uri

29.5.2019 - 12:03

Das Bild «Portrait der Isabella d'Este» wird nicht den italienischen Behörden übergeben.
Das Bild «Portrait der Isabella d'Este» wird nicht den italienischen Behörden übergeben.
Source: Keystone/Handout/Kapo TI

Das im Februar 2015 in der Schweiz beschlagnahmte Bild «Portrait der Isabella d'Este» wird nicht den italienischen Behörden übergeben. Es fehlt an den gesetzlichen Grundlagen dafür, hat das Bundesgericht entschieden.

Die Eigentümerin des mutmasslich von Leonardo da Vinci gemalten Bildes «Portrait der Isabella d'Este» hatte gegen die Herausgabe des Werkes an Italien eine Beschwerde eingereicht, die nun gutgeheissen worden ist.

Wie aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervor geht, wurde die Eigentümerin von einem italienischen Gericht wegen unbewilligter Ausfuhr des Bildes rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Italien stellte deshalb ein Rechtshilfegesuch an die Schweiz, in dem es um die Herausgabe des Bildes bat.

Sachverhalt in Schweiz nicht strafbar

Das Bundesstrafgericht wies eine Beschwerde der Eigentümerin ab, worauf die Frau ans Bundesgericht gelangte. Das höchste Schweizer Gericht hält fest, dass das Gesuch um Rechtshilfe abgewiesen und die Beschlagnahme aufgehoben werden muss.

Grund dafür ist, dass der vorliegende Sachverhalt in der Schweiz nicht strafbar ist. Und damit sind die Voraussetzungen für die Rechtshilfe nicht erfüllt, schreibt das Bundesgericht.

Nicht direkt anwendbar ist das Unesco-Übereinkommen über die Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut. (Urteil 1C_447/2018 vom 13.05.2019)

Bilder aus der Schweiz
Zurück zur Startseite

SDA/uri