Guanziroli am Gericht Bombe in Zürich: Pakistani schürte Terror-Angst bei Interpol

Von Silvana Guanziroli

9.8.2019

Das Ziel des vermeintlichen Gefährders sollte der Eingangsbereich des Hauptbahnhofs Zürich sein. So gab es der 37-jährige in der Schweiz wohnhafte Pakistani an.
Das Ziel des vermeintlichen Gefährders sollte der Eingangsbereich des Hauptbahnhofs Zürich sein. So gab es der 37-jährige in der Schweiz wohnhafte Pakistani an.
Keystone

«Ein gefährlicher Terrorist will in Zürich eine Bombe zünden». Mit dieser Warnung sorgte ein 37-jähriger Pakistani bei Interpol, der Internationalen kriminalpolizeilichen Organisation, für Aufregung. Die Behörde reagierte sofort – der vermeintliche Gefährder wurde verhaftet. Dann stellte sich heraus: Alles war ganz anders. Lesen Sie, was der Bund zur aktuellen Terrorgefahr in der Schweiz sagt.

Die Warnung erreichte Interpol in einer heissen Phase. Im Mai 2016 waren die blutigen Anschläge von Paris und Brüssel erst wenige Wochen alt, der Schock über die Attacken steckte Europa und seinen Polizeibehörden tief in den Knochen.

Genau in diesem Moment verschickte Faisal* seine Nachricht an die Polizeiorganisation im französische Lyon. In seiner englisch verfassten Mail schrieb er von einem «Most Dangerous Terrorist». Und er habe grosse Angst vor diesem Mann, einem Tunesier, der drohe beim Eingang des Zürcher Hauptbahnhofes eine Bombe zu zünden. Zudem gab er an: Der Mann habe Bezug auf die Anschläge von Brüssel genommen.

Faisal arbeitete zu der Zeit als er die Mail verschickte in einem Shop im Eingangsbereich des Hauptbahnhofes Zürich.
Faisal arbeitete zu der Zeit als er die Mail verschickte in einem Shop im Eingangsbereich des Hauptbahnhofes Zürich.
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Die Botschaft, die der 37-jährige in der Schweiz wohnhafte Pakistani übermittelte, liess bei den Polizisten in Frankreich die Alarmglocken läuten. Sofort informierten sie ihre Ansprechspartner in der Schweiz. «Der Fall ist uns bekannt», bestätigt Niklaus Sarbach, Sprecher des Bundesamtes für Polizei (Fedpol). «Wir wurde durch Interpol informiert und alarmierten danach die Kantonspolizei Zürich.» Wie sich später herausstellte, lagen die Nerven in der Schweiz in dieser Nacht blank. So wurden der Bundesanwalt und die Zürcher Staatsanwaltschaft wegen der Mailnachricht extra aus dem Bett geholt.

Und auch die Kantonspolizei Zürich liess keine Zeit verstreichen, sie rückte sofort an den Wohnort des Tunesiers aus, führte eine Hausdurchsuchung durch und verhaftete den Mann wegen des Verdachtes auf Planung und Durchführung eines terroristischen Aktes.

Tunesier war kein Terrorist

Zwei Jahre nach dieser Aktion präsentiert sich der Fall nun von einer ganz neuen Seite. Am Dienstag stand nicht der Tunesier vor dem Zürcher Bezirksgericht, sondern Faisal. Die Staatsanwaltschaft Zürich hat ihn wegen Freiheitsberaubung und mehrfacher falscher Anschuldigung angeklagt. Er habe den Tunesier wissentlich völlig zu Unrecht als Gefährder bezeichnete, wodurch er «unschuldig mehr als sieben Stunden in Polizeihaft verbringen musste», heisst es in der Anklageschrift. 

Doch nicht nur für das Opfer bedeutete die Anschuldigung ein massiver Einschnitt, auch bei den Behörden verursacht die Irreführung einen enormen Aufwand. Denn: «Fedpol nimmt jede eingehende Meldung ernst, es wird in jedem Fall ein Einsatz ausgelöst um Hintergrund und Person zu überprüfen», erklärt Sarbach.

Terrorbedrohung in der Schweiz bleibt erhöht

Mit gutem Grund, wie die aktuelle Beurteilung des Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zeigt. «Die Terrorbedrohung in der Schweiz bleibt erhöht», sagt die stellvertretende Kommunikations-Chefin Carolina Bohren zu «Bluewin». «Sie wird weiterhin hauptsächlich durch den 'Islamischen Staat', seine Unterstützer und Sympathisanten geprägt. Auch die Bedrohung durch die al-Qaida besteht fort. Die Schweiz gehört zur westlichen, von Dschihadisten als islamfeindlich eingestuften Welt und stellt damit aus deren Sicht ein legitimes Ziel von Terroranschlägen dar.»

Nach Einschätzung des NDB würden Anschläge mit geringem logistischem Aufwand von Einzeltätern oder Kleingruppen für die Schweiz die wahrscheinlichste Bedrohung darstellen. «Als Täter kommen hauptsächlich in der Schweiz radikalisierte Personen in Frage, die von der dschihadistischen Propaganda und durch Kontakte im persönlichen Umfeld inspiriert worden sind», ergänzt Bohren. «Die in der Schweiz radikalisierten Dschihadisten haben im Vergleich zu den dschihadistisch motivierten Reisenden an Bedeutung für die Bedrohungsbeurteilung gewonnen.» 

Dennoch kommen auf die Schweiz auch bezüglich der Rückkehrer neue Herausforderungen zu. «Dem NDB vorliegende Meldungen zeigen die Absicht einiger weniger Dschihadreisender, in die Schweiz zurückzukehren», so Bohren. «Da diese möglicherweise eine Familie gegründet haben, könnten sie auch bisher nicht bekannte Ehegatten und Minderjährige mitbringen.»

Terrorismus in Europa: Die Chronologie seit 2015

Schweiz verstärkt Massnahmen gegen Gefährder

Ende 2017 hat der Bundesrat neue Massnahmen vorgestellt, wie er den Handlungsspielraum sogenannter Gefährder einschränken will. Hintergrund für die Verschärfung war der Fall dreier Iraker. Die Mitglieder der sogenannten Schaffhauser-Zelle waren 2016 vom Bundesstrafgericht wegen Beteiligung an der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) verurteilt worden.

Nun befinden sich die Männer in der Schweiz wieder auf freiem Fuss und können nicht ausgeschafft werden. Denn in ihrer Heimat droht ihnen die Todesstrafe. Laut Bundesrätin Simonetta Sommaruga gehe von den Männern aber weiterhin eine Gefahr für die innere Sicherheit aus. 

So will der Bundesrat gegen Gefährder vorgehen:

Für Mauro Mantovani, Sicherheitsexperte der MILAK/ETH Zürich hat die Schweiz mit diesem Aktionsplan und mit dem neuen Nachrichtendienstgesetz ihre Terrorismusbekämpfung erheblich gestärkt. Dennoch sieht er gerade bei der Überwachung mutmasslicher Islamisten Probleme. «Konkret braucht es etwa 20 Beamte, um einen einzigen 'Gefährder' rund um die Uhr zu überwachen und rechtzeitig einzuschreiten», sagt er.

Heute gehen Terror-Experten von rund 1000 Personen in der Schweiz aus, die in den Jihad involviert sind. «Wenn auch nur ein Bruchteil davon 'Gefährder' sind, sehe ich die Fähigkeit der Schweiz zur Anschlagsverhinderung wohl rasch an ihre Grenzen kommen», so Mantovani.

Auch bezüglich der Sicherheit im öffentlichen Raum wären weitere Massnahmen möglich. «Nach israelischem Vorbild könnte die Präsenz von Polizei- und Ordnungskräften verstärkt und bei den physischen Sperren oder der Videoüberwachung aufgerüstet werden», sagt er. «Ich persönlich befürworte diese Überwachungsmassnahmen allerdings nicht.»

Wegen «übler Nachrede» und Drohung vorbestraft

Zurück in der Schweiz zeigt sich, dass Faisal nicht das erste Mal eine andere Person beschuldigte. Wie die Richterin während des Prozesses festhält, wurde der 37-Jährige 2011 in Neuenburg bereits wegen «übler Nachrede» verurteilt. Zudem hat er eine weitere Vorstrafe wegen Drohung aus dem Jahr 2013.

Und auch im Mai 2016 war das Mail an Interpol nur das letzte einer ganzen Serie. Bereits im Dezember 2015 und im April 2016 schwärzte Faisal, der in zwei Lebensmittelshops in Zürich arbeitete, seine Mitarbeiter bei Behörden und der Polizei an. 

Für die anklagende Behörde ist das Motiv für die Taten dann auch am Arbeitsplatz zu finden. «Mitarbeiter schilderten die Zusammenarbeit mit dem Beschuldigten als sehr schwierig», sagte die zuständige Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Er, der in Pakistan studierte, habe sich als etwas Besseres gefühlt, was zu Spannungen führte. Mit den Mails habe sich Faisal an den Kollegen rächen wollen, ist sich die Anklage sicher. 

Obwohl Faisal die Mails unter einem falschen Namen verschickte, konnte die Polizei bei ihm einen USB-Stick sicherstellen. Auf diesem fand sie Beweismaterial, das den Beschuldigten schwer belastete.

Faisal bestritt vor Gericht sämtliche seiner Taten. «Jemand hat das verschickt und will mir die Schuld zuschieben», sagte er aus. Doch das Gericht glaubte ihm nicht und folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Es verurteilte Faisal zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten bedingt. 

* Name der Redaktion bekannt


«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert.silvana.guanziroli@swisscom.com
«Bluewin»-Redaktorin Silvana Guanziroli ist als Gerichtsberichterstatterin an den Zürcher Gerichten akkreditiert. In ihrer Serie «Guanziroli am Gericht» schreibt sie über die spannendsten Strafprozesse, ordnet ausgefallene Kriminalfälle ein und spricht mit Experten über die Rolle der Justiz. Guanziroli ist seit über 20 Jahren als Nachrichtenjournalistin tätig und hat die Polizeischule der Kantonspolizei Zürich absolviert.
silvana.guanziroli@swisscom.com
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