Prozess Brandstifter von Merenschwand AG kassiert vier Jahre Gefängnis

sda

26.1.2021 - 18:48

Eine Brandserie hatte Merenschwand AG im Dezember 2019 in Angst und Schrecken versetzt. Auch ein ehemaliges Bauernhaus und eine Scheune gingen in Flammen auf. (Archivbild)
Eine Brandserie hatte Merenschwand AG im Dezember 2019 in Angst und Schrecken versetzt. Auch ein ehemaliges Bauernhaus und eine Scheune gingen in Flammen auf. (Archivbild)
Keystone

Das Bezirksgericht Muri AG hat am Dienstagabend einen 38-jährigen Bandstifter zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Der Schweizer legte laut Gericht im Dezember 2019 insgesamt fünf Brände in seiner Wohngemeinde Merenschwand AG.

Verurteilt wurde der Mann wegen mehrfacher Brandstiftung und wegen mehrfachen Hausfriedensbruchs. Das Bezirksgericht sprach den Mann jedoch vom Vorwurf frei, den ersten und folgenreichsten Brand am 1. Dezember 2019 gelegt zu haben. Dabei war ein Bauernhaus mit Scheune zerstört worden. Die Bewohner konnten sich ins Freie retten.

Es gebe keine Beweise, dass der Mann den Brand gelegt habe, sagte der Gerichtspräsident. Der Brand liege in einer Serie von Brandstiftungen. Im Zweifel müsse der Angeklagte vom Vorwurf freigesprochen worden. Das Gericht fällte sein Urteil einstimmig. Der Mann hatte den Vorwurf immer zurückgewiesen, diesen Grossbrand gelegt zu haben.

Die anderen fünf kleineren Brände gestand er. Das Urteil ist eine Niederlage für die Staatsanwaltschaft. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert – für insgesamt sechs Brandstiftungen. Der Verteidiger forderte eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten, die zugunsten einer stationären Massnahmen aufgeschoben werden sollte.

Die vom Gericht ausgesprochene Freiheitsstrafe wird zugunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben. Der Verurteilte befindet sich bereits in einer stationären Massnahme, um seine Alkoholsucht zu behandeln. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Verurteilte konnte seine Taten vor dem Bezirksgericht nicht nachvollziehbar erklären. Er gab «Frustration» an.

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