BundesgerichtBund muss steile Einstiegsrampen bei Dosto-Zug unter Lupe nehmen
trm, sda
25.2.2022 - 11:09
Der Fernverkehr-Doppelstockzug FV-Dosto der SBB. (Archiv)
Bild: Keystone
Nach der Kritik der Organisation Inclusion Handicap müssen die SBB sicherstellen, dass alle Rampen im Ein- und Ausstiegsbereich der neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge (FV Dosto) eine maximale Neigung von 15 Prozent aufweisen.
trm, sda
25.2.2022 - 11:09
Der Bund muss den Zustieg bei den neuen SBB-Fernverkehrs-Doppelstockzügen Dosto für Behinderte genauer unter die Lupe nehmen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. In der Mobilität eingeschränkte Menschen müssen trotz Stufen und Spalten zum Perron selbstständig ein- und aussteigen können.
Ob dies gewährleistet ist, muss das Bundesamt für Verkehr (BAV) nun von externen Fachleuten prüfen lassen, wie aus einem am Freitag veröffentlichten Urteil des Bundesgerichts hervorgeht. Es hat eine Beschwerde des Dachverbands der Schweizer Behindertenorganisationen teilweise gutgeheissen.
Der Bund muss nach den Abklärungen entscheiden, ob der Einstieg die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts tatsächlich erfüllt. Die wegen früherer technischer Probleme als «Pannenzüge» bekannten Zugkompositionen dürfen aber vorerst weiterhin verkehren.
Der Dachverband Inclusion Handicap bezeichnete in einer Reaktion das Urteil als «Meilenstein». «Das Bundesgericht hält ausdrücklich fest, dass wir, Menschen mit Behinderungen, ein Recht auf selbstbestimmte Benutzung des ÖV haben», wird Verbands-Co-Präsidentin Verena Kuonen in einer Mitteilung zitiert. Das Urteil setze klare Massstäbe für die Zugänglichkeit des öffentlichen Verkehrs für alle Menschen mit Behinderungen.
Gericht: Gesamtsituation zählt
Die Behindertengerechtigkeit des Ein- und Ausstiegsbereichs bemisst sich laut dem Bundesgericht nicht bloss an der isolierten Beurteilung eines einzelnen Gestaltungselements wie etwa einer Rampenneigung. Entscheidend sei vielmehr, dass mobilitätsbehinderte Menschen, die sich sonst im öffentlichen Raum autonom fortbewegen, den Ein- und Ausstiegsbereich insgesamt eigenständig und sicher benutzen könnten. Massgebend seien dabei neben der Rampe am Eingang auch die Stufe nach dem ausfahrbaren Schiebetritt sowie der Spaltabstand zwischen dem Wagon und dem Perron.
In einem weiteren Beschwerdepunkt hielt das Bundesgericht fest, dass alle Rampen im Ein- und Ausstiegsbereich der Dosto-Züge maximal eine Neigung von 15 Prozent aufweisen dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht hatte als Vorinstanz 2018 entscheiden, dass dies nur bei einem Einstieg pro Zug sein muss.
Einstiege bereits angepasst
Die SBB erklärten in einer Reaktion auf das Urteil, dass inzwischen alle Rampen im Ein- und Ausstiegsbereich der betroffenen Dosto-Züge die Vorgaben des Urteils erfüllen würden. Das Bahnunternehmen hatte die Einstiege zuvor teils entsprechend angepasst.
Der Dachverband der Schweizer Behindertenorganisationen hatte gegen die befristete und mehrfach verlängerte Betriebsbewilligung der neuen Doppelstock-Züge durch das Bundesamt für Verkehr Beschwerde eingereicht. Inclusion Handicap monierte, dass unbegleitet reisende Menschen mit Behinderungen in den neuen Fernverkehrszügen auf zu viele Hindernisse stossen würden.
Mehrere Beschwerdepunkte abgewiesen
Mehrere von insgesamt neun Beschwerdepunkten wies das Bundesgericht dagegen ab. Diese betrafen etwa die Länge von Handläufen bei Treppen, Türöffnungstasten, den Einbau von akustischen Türöffnungssignalen, zusätzliche Haltegriffe und die Beleuchtung.
Die SBB wollen bei der Klärung der offenen Punkte das Bundesamt für Verkehr «vollumfänglich» unterstützen, wie das Bahnunternehmen mitteilte. «Die enge Zusammenarbeit mit den Behindertenverbänden ist mir ein wichtiges Anliegen», wird SBB-CEO Vincent Ducrot in der Mitteilung zitiert. «Wir haben diese in den vergangenen Jahren verstärkt und werden sie fortführen. Für uns ist klar: Wir wollen eine Bahn für alle sein.»
Die Dosto-Fernverkehrszüge der SBB sind seit rund vier Jahren im Betrieb. Bis Ende letzten Jahres wurden 57 von insgesamt 62 bestellten Zügen des Herstellers Alstom-Bombardier übernommen. Die restlichen Kompositionen sollen in diesem Jahr folgen.
Die Einführung des neu entwickelten Zuges war von massiven technischen Pannen und Verzögerungen begleitet. Die SBB sprachen von einer «Zangengeburt» und kritisierten teils auch den Hersteller. Die Zuverlässigkeit der Fahrzeuge habe sich in den vergangenen Monaten stark verbessert, teilten die SBB nun mit. Sie sei nun vergleichbar mit der restlichen Flotte im SBB-Personenverkehr.
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