StrassenverkehrBundesrat will 12- bis 16-Jährigen Velohelmpflicht vorschreiben
gg, sda
17.11.2021 - 12:16
Der Bundesrat soll künftig eine Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren verfügen dürfen. Er will damit gegen die steigende Zahl von schweren Unfällen vorgehen und die Verkehrssicherheit für diese Personengruppe erhöhen.
Keystone-SDA, gg, sda
17.11.2021, 12:16
SDA
Die Zahl der schwerverunfallten Velofahrerinnen und Velofahrer ab einem Alter von 12 Jahren nehme stark zu, heisst es in einer Mitteilung vom Mittwoch. Gleichzeitig sinke ab diesem Alter die Helmtragquote. Deshalb will der Bundesrat die Kompetenz erhalten, für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren eine Velohelmtragpflicht einzuführen.
Nach der Vernehmlassung verworfen hat der Bundesrat dagegen ein Helmobligatorium für alle E-Biker. Ursprünglich wollte er vorschreiben, dass künftig alle E-Bikerinnen und -Biker einen Helm tragen und das Licht am Velo auch tagsüber einschalten müssen. Heute gilt bereits eine Helmpflicht für bis 45 km/h fahrende E-Bikes.
Raserartikel anpassen
Anpassen will der Bundesrat dagegen wie angekündigt die «Via sicura»-Massnahmen. Demnach sollen Vollzugsbehörden und Gerichte bei Raserdelikten künftig wieder mehr Ermessensspielraum bekommen.
Bei Fahrlässigkeit oder wenn durch die schnelle Fahrt kein Risiko für einen schweren Unfall entstanden ist, sollen die Gerichte darauf verzichten können, den Raser-Tatbestand anzuwenden. Auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr soll verzichtet und die Mindestdauer des Führerausweisentzugs von 24 auf 12 Monate gesenkt werden.
Verzichten will der Bundesrat zudem auf sogenannten Blackboxes für notorische Temposünder sowie auf Alkoholwegfahrsperren für Personen, die mehrfach angetrunken am Steuer gesessen sind. Beides hatte das Parlament 2012 bei der Beratung des «Via sicura»-Pakets beschlossen.
Das Parlament hat seine Entscheide inzwischen teilweise wieder revidiert. Der Umgang mit sogenannten Raserdelikten war Thema bei der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen. Beide Räte stimmten für die Abschaffung der Mindestfreiheitsstrafe. Diese Vorlage ist in anderen Punkten noch nicht bereinigt.
Potpourri von Massnahmen
Im Rahmen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes schlägt der Bundesrat dem Parlament weitere Änderungen vor. Beispielsweise will er neu in eigener Kompetenz Regelungen für Fahrassistenten oder Automatisierungssysteme für Autos erlassen können, etwa zur Pflicht für Autofahrer, das Fahrgeschehen ständig im Auge zu haben. Zudem soll der Bund Versuche mit Fahrzeugen, die noch nicht regulär zugelassen werden können, bewilligen können.
Ein weiterer Pfeiler des Revisionspakets ist die Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen. Um Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien zu fördern, sollen sie laut dem Bundesrat künftig von der gesetzlichen Höchstlänge und den Höchstgewichten abweichen dürfen, sodass der Einsatz der Technologien nicht zu einer Verminderung der Ladekapazität führt.
Zudem sollen Fahrzeughalterinnen und -halter das Gesamtgewicht ihres Motorfahrzeugs neu jederzeit beim kantonalen Strassenverkehrsamt ändern können. Damit kann flexibler auf die Gegebenheiten des Marktes reagiert werden.
Schliesslich soll die Probezeit für Neulenkerinnen und Neulenker nur noch verlängert werden, wenn der Inhaberin oder dem Inhaber der Führerausweis auf Probe wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen wird. Verfallen soll der Führerausweis auf Probe nur noch dann, wenn die Inhaberin oder der Inhaber während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen hat.
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