In Dänemark dürfen die Menschen seit Mittwoch ähnlich wie in Frankreich und Österreich in der Öffentlichkeit ihr Gesicht nicht mehr verhüllen. Das führte zu Protesten in mehreren Städten.
Das Verbot umfasst neben Ganzkörper- und Gesichtsschleiern wie Burkas und Nikabs auch Sturmhauben oder andere gesichtsbedeckende Masken sowie falsche Bärte, wie aus einer Erklärung des Justizministeriums in Kopenhagen hervorgeht. Das dänische Parlament hatte das Verbot im Mai beschlossen - Verstösse sollen künftig mit Geldbussen zwischen umgerechnet 134 bis zu 1340 Euro geahndet werden.
Demonstrationen im ganzen Land
In Kopenhagen gingen am Nachmittag mehr als tausend Menschen aus Protest gegen das Verbot auf die Strasse, auch in anderen Städten wie Odense and Aarhus gab es Protestkundgebungen. Viele Demonstranten trugen Burkas und Nikabs, andere Masken und Schals, aber auch Schwimmbrillen oder Star-Wars-Masken. In Kopenhagen schätzte die Polizei die Zahl der Teilnehmer auf rund 1300. Der Protest sei friedlich verlaufen, sagte ein Sprecher.
Die Polizei hatte schon zuvor angekündigt, dass die Demonstranten zu dieser Gelegenheit ihr Gesicht verhüllen könnten, ohne eine Strafe zu riskieren. "Die Demonstrationen werden als Teil der Meinungs- und Versammlungsfreiheit angesehen", sagte der dänische Polizist Benny Ochkenholt dem öffentlich-rechtlichen Sender DR. Auf dem Weg zur Demonstration und nach Hause sei die Verhüllung des Gesichts allerdings nicht erlaubt.
Zu wenig klare Regeln
Nicht unter das Verbot fallen sollen künftig Winterbekleidung wie Schals sowie Kostüme und Masken zum Karneval oder zu Halloween. Kritiker bemängeln, die Verbots-Regeln seien nicht ausreichend ausgearbeitet. Eine Studie aus dem Jahr 2010 hatte ergeben, dass ein Burka-Verbot bis zu 200 Frauen in Dänemark treffen könnte, die sich voll verschleierten. Dänemark hat etwa 5,7 Millionen Einwohner.
Die Vollverschleierung ist in einigen anderen europäischen Ländern ebenfalls verboten. In Frankreich und Belgien existieren bereits seit 2011 entsprechende Regeln, in Österreich seit dem 1. Oktober 2017.
In der Alpenrepublik soll das Gesetz explizit die Integration von Muslimen durch Anpassung an europäische Sitten fördern - Verstösse kosten bis zu 150 Euro. In der öffentlichen Diskussion spielt die Regelung keine grosse Rolle mehr.
Weil das Gesicht vom Kinn bis zur Stirn sichtbar sein muss, fallen auch die besonders bei asiatischen Touristen beliebten Atemschutzmasken unter das Verbot. Laut einer Zwischenbilanz der österreichischen Behörden ein halbes Jahr nach Einführung des Verbots waren rund 50 Menschen angezeigt worden.
EGMR stützt Verbot
In Frankreich werden Verstösse gegen das Verbot für Ganzkörperschleier mit 150 Euro bestraft. Wie die Tageszeitung "Le Monde" Ende Mai berichtete, wurden seit Einführung des Gesetzes etwas mehr als 1600 kostenpflichtige Verwarnungen ausgestellt.
Wer sich in Belgien wiederholt nicht an die Regeln hält, kann sogar mit mehreren Tagen Haft bestraft werden. Grössere Diskussionen über die Regelung gab es zuletzt allerdings auch hier nicht mehr. Grund dafür dürfte auch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte sein. Dieser hatte 2017 eine Beschwerde von zwei Musliminnen zurückgewiesen, die aus religiösen Gründen einen Nikab tragen.
Sie sahen sich diskriminiert und ihre Religionsfreiheit sowie Privatsphäre verletzt. Der Gerichtshof wertete das belgische Verschleierungsverbot dennoch als zulässig. Die Verhüllungsverbote hätten zum Ziel, die Bedingungen des Zusammenlebens zu garantieren, hiess es in dem Urteil.
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