GesetzChefankläger des Strafgerichtshofs gegen Sondertribunal zu Ukraine
SDA
6.12.2022 - 00:18
Der Chefankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag hat sich gegen die Einrichtung eines Sondertribunals zur Ahndung russischer Verbrechen in der Ukraine ausgesprochen.
06.12.2022, 00:18
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Dadurch könnte die Arbeit des IStGH unterlaufen werden, warnte Chefankläger Karim Khan am Montag in Den Haag. «Wir sollten Zersplitterung vermeiden und stattdessen am Zusammenschluss arbeiten.»
Er forderte die internationale Gemeinschaft auf, den IStGH bei seinen Ermittlungen zu unterstützen und zu finanzieren. «Wir dürfen nicht scheitern. Wir brauchen die Mittel, um unsere Aufgabe zu erfüllen. Wir haben diese Mittel nicht», sagte Khan.
Da Russland den IStGH nicht anerkennt, kann der Gerichtshof zwar mutmassliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine untersuchen. Er kann aber nicht gegen Moskau wegen des Verbrechens der Aggression vorgehen.
Deshalb hatte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen vergangene Woche ein Sondertribunal zur Ahndung von «Verbrechen Russlands» in der Ukraine vorgeschlagen. Die EU begründete den Schritt auch damit, dass Staatsoberhäupter wie der russische Präsident Wladimir Putin Immunität vor der Strafverfolgung durch den IStGH geniessen würden.
Khan widersprach dem nun: Die IStGH-Mitgliedstaaten könnten Wege finden, um dem Gericht die Verfolgung eines Drittlandes zu ermöglichen. Auch das Gesetz zur Immunität habe die EU «falsch dargestellt».
Der IStGH hatte kurz nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine Untersuchungen zu mutmasslichen Kriegsverbrechen eingeleitet. Der Strafgerichtshof erklärte allerdings auch, Wert darauf zu legen, dass die Ukraine Beschuldigte nach Möglichkeit selbst vor Gericht bringt. Der IStGH ist das höchste internationale Gericht und verfolgt seit 2002 besonders schwerwiegende Vergehen wie Kriegsverbrechen.
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