«Pfeiffensäcke» Chefs übelst beschimpft: Zürcher Gericht stützt Kündigung

SDA

20.2.2018 - 13:46

Das Zürcher Verwaltungsgericht gibt der Stadt Zürich recht. 
Das Zürcher Verwaltungsgericht gibt der Stadt Zürich recht. 
Keystone

Als "Arschlöcher" und "Pfeiffensäcke" hat ein Magaziner seine Vorgesetzten bezeichnet - die Stadt Zürich entliess den Mann fristlos. Zu Recht, sagt nun das Zürcher Verwaltungsgericht.

"Verbalinjurien gegenüber Vorgesetzten können auch ohne vorherige Verwarnung zu einer fristlosen Kündigung berechtigen", hält das Gericht in seinem am Dienstag im Internet veröffentlichten Urteil fest. Es bezeichnet das Fehlverhalten des Magaziners als gravierend.

Dieser hatte an einer Teamsitzung am 7. Februar 2017 den Amtsleiter und dessen Stellvertreter als "Arschlöcher" bezeichnet. Die beiden waren zwar nicht anwesend, dafür aber ein externer Partner.

Vorausgegangen war eine Information, wonach die Arbeiter im Logistikbereich ihre Sicherheitsschuhe weiterhin selber besorgen müssten, das Amt aber einen Beitrag von 80 Franken leiste. Er werde seinen Vorgesetzten "die Sicherheitsschuhe tief in den Arsch stecken", sagte der Magaziner noch. Dann verliess er die Sitzung entgegen der Anweisung des Teamleiters - er habe "keinen Bock mehr".

Er sei provoziert worden, machte der fristlos Entlassene später geltend. Der Entscheid bezüglich der Schuhe sei ihm vorgängig nicht persönlich mitgeteilt worden. Damit sei gegen die vereinbarte "Schonbehandlung" verstossen worden.

Eine Weisung, keine Provokation

Für das Verwaltungsgericht waren das alles keine stichhaltigen Argumente. So hätten die Vorgesetzten nur von ihrem zustehenden Weisungsrecht Gebrauch gemacht. "Darin ist offenkundig keine Provokation zu erblicken."

Und Anrecht auf eine Schonbehandlung habe der Magaziner nicht: Nur weil den Vorgesetzten dessen leichte Erregbarkeit bekannt gewesen sei, könne er nicht einfach fluchen. "Das würde nämlich darauf hinauslaufen, dass Angestellte, die schon bisher durch unangepasstes Verhalten auffielen, sich eher eine Beschimpfung erlauben könnten als solche, die sich bisher korrekt verhalten haben."

Schliesslich vermöge auch die aktenkundige psychische Krankheit das unangebrachte Verhalten nicht zu rechtfertigen, schreibt das Gericht. Die depressive Erkrankung des Magaziners führe zwar zu einer verminderten affektiven Belastbarkeit. Aber es handle sich nicht um ein Tourette-Syndrom in Form der Koprolalie, also der plötzlichen, nur schwer kontrollierbaren Verwendung von Kraftausdrücken.

Kein einmaliges Ereignis

Der Mann habe "seine Vorgesetzten aus nichtigem Anlass vor Teammitgliedern in übelster Weise beschimpft", fasst das Gericht zusammen. Und es verweist darauf, dass der Mann nur drei Tage nach diesem Vorfall aus einem anderen Grund zu seinem Teamleiter sagte: "Ihr seid alles Pfeiffensäcke und für was werdet ihr bezahlt?!"

Der Vorfall vom 7. Februar 2017 sei demnach kein einmaliges Ereignis gewesen, sondern vielmehr Ausdruck eines generell mangelhaften Verhaltens des Beschwerdeführers. Das Verwaltungsgericht weist die Beschwerde des Mannes gegen seine fristlose Kündigung deshalb ab.

Bilder aus der Schweiz
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