Kunst-Nachlass Christoph Blocher will seine Kunstsammlung der Tochter übergeben

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23.11.2021 - 18:10

Alt-Bundesrat Christoph Blocher bei der Ausstellung «Hodler, Anker, Giacometti - Meisterwerke der Sammlung Christoph Blocher» im Museum Oskar Reinhart in Winterthur im Oktober 2015. 
Alt-Bundesrat Christoph Blocher bei der Ausstellung «Hodler, Anker, Giacometti - Meisterwerke der Sammlung Christoph Blocher» im Museum Oskar Reinhart in Winterthur im Oktober 2015. 
Archivbild: Keystone

Geregelt ist noch nichts, aber Christoph Blochers jüngste Tochter Rahel soll die umfangreiche Kunstsammlung ihres Vaters übernehmen – mit der Verpflichtung, sie weiterzuführen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das sagte Blocher gegenüber dem Zentrum für künstlerische Nachlässe (ZKN).

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Rund 600 Werke von Schweizer Malern wie Albert Anker, Ferdinand Hodler, Giovanni Giacometti, Giovanni Segantini, Félix Vallotton oder Adolf Dietrich hat Christoph Blocher um sich versammelt. «Als wir vor 20 Jahren unser Haus in Herrliberg erwarben und umbauten, war uns klar: Hier wollen wir inmitten unserer Bilder wohnen», sagte er in einem sogenannten Nachlassgespräch gegenüber dem ZKN. Das Gespräch hat das ZKN am Dienstag publiziert.

Für seine Kunstwerke hat der SVP-Politiker und Alt-Bundesrat auf seinem Anwesen ein «Schaulager» gebaut, oder ein «Sichtlager», wie er es nennt. Der unterirdisch angelegte Bau mit Flachdach wird in diesen Tagen fertig. Er bietet Raum für 200 bis 300 Ölgemälde und verfügt über Kabinette für die Aquarelle von Albert Anker, wie Blocher ausführt.

180 Bilder im Wohnhaus

In diesem privaten Lager – «ich kenne kein schöneres Museum auf der Welt» – bleiben die Werke sichtbar, sind nicht in Kisten verpackt. Die bedeutendsten Bilder aber sieht Blocher «seit 20 Jahren jeden Tag beim Abendessen», so etwa Ankers «Schulspaziergang», wie er sagt. Er gibt an, dass etwa 180 Bilder in seinem Wohnhaus hängen.

Die baulichen Massnahmen deuten es an: Christoph Blocher will seine Sammlung, die als eine der bedeutendsten von Schweizer Kunst der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts gilt, im Privatbesitz und in seiner Familie belassen. Geplant ist, dass seine jüngste Tochter Rahel die Kunstsammlung erhalten soll, mit dem Wohnhaus und dem Lager. Sie sei bereit, so der 81-Jährige, aber «es muss noch alles geregelt werden». Die anderen drei Kinder seien mit ihren jeweiligen Unternehmen und Familien «völlig ausgelastet».

Diese Regelung sei mit seiner Frau Silvia besprochen. «Es ist auch ihr Wunsch, dass unsere jüngste Tochter die Geschicke der Sammlung führen wird.» Dies, obwohl er einräumt, dass seine jüngste Tochter eigentlich keine besondere Leidenschaft für die Kunst geerbt habe. Tochter Rahel ist Geschäftsführerin der familieneigenen Robinvest, die Blocher nach seiner Zeit als Bundesrat gegründet hat. Diese Firma soll dereinst mit der Kunst an Rahel Blocher übergehen. «Das ist essenziell: Denn die Erträge dieser Gesellschaft wird sie für den Betrieb und Unterhalt der Sammlung benötigen», so Blochers Kalkül.

Bilder an Museen ausleihen

Punkto Vermögenssteuer sei das zwar nicht die «günstigste Lösung». Aber es sei ihm wichtig, dass «die Öffentlichkeit meine Bilder sehen» kann. Geplant ist demnach, dass Rahel Blocher mit der Kunst-Erbschaft die Verpflichtung eingeht, «die Sammlung weiterzuführen und die Bilder regelmässig Museen auszuleihen».

In diesem Zusammenhang verweist Blocher auf das öffentliche Interesse an seiner Sammlung, das sich vor sechs Jahren an der Ausstellung in der Sammlung Reinhard in Winterthur gezeigt habe sowie jüngst im Wallis in der Fondation Pierre Gianadda oder sogar in Japan, wo vor einigen Jahren eine grosse Anker-Ausstellung mit Blochers Bildern stattfand.

Schenkung als Belastung

Ausdrücklich nicht in Frage kommen für Blocher Nachlass-Lösungen wie Schenkungen an Museen, seien sie staatlich oder privat. «Die Schenkenden lassen sich als Mäzene feiern, dabei wird ihr Geschenk häufig zur Belastung», sagt Blocher – und lanciert einen Seitenhieb auf die Sammlung Bührle. «Der Erweiterungsbau des Kunsthaus Zürich kostet den Steuerzahler Millionen, damit er die Sammlung nicht einmal als Schenkung, sondern nur als Dauerleihgabe ausstellen darf und muss.»

Auch mit der Lösung, eine Stiftung zu gründen oder die Sammlung zu verkaufen, will sich Blocher nicht anfreunden. Wer eine Stiftung gründe, gebe die Eigentumsrechte ab. «Natürlich ist eine Stiftung steuerrechtlich interessant, aber führungsmässig verfehlt.» Zu einem allfälligen Verkauf sagt Blocher, diese Lösung «sollte man als Sammler immer im Hinterkopf behalten». Aber für den Moment schliesst er sie aus.

Das ZKN sieht seine Aufgabe in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit Nachlässen in den Bereichen Kunst, Musik und Literatur. Es widmet sich der Planung, Verwaltung und Weiterentwicklung von künstlerischen Nachlässen. Neben Sammlerinnen, Künstlern, Musikerinnen und Autoren sowie deren Erben richtet sich das ZKN an Institutionen wie Museen, Galerien, Auktionshäuser, Verlage, Plattenlabels, Restauratoren, Archive und Anwälte. Gegründet wurde das ZKN als Verein im Jahr 2019.